Inhaltsverzeichnis
- 1 Was gehört zu den Bauunterlagen?
- 2 Was steht alles in der bauakte?
- 3 Was kann ich beim Bauamt erfragen?
- 4 Wie macht man eine Baubeschreibung?
- 5 Wie sollte die Herausgabe von Bauunterlagen und Nachweise vereinbart werden?
- 6 Was ist eine Bauakte beim Bauamt?
- 7 Was ist zu tun vor Baubeginn?
- 8 Was gehört alles zu einem Bauantrag?
- 9 Was ist Wohnungsbau durch Ausbau eines bestehenden Gebäudes?
- 10 Welche Aufwendungen sind im Zusammenhang mit dem Umbau eines Gebäudes anfallend?
Was gehört zu den Bauunterlagen?
Zu den öffentlich-rechtlich geforderten Bauunterlagen gehören unter anderem:
- Baugenehmigungsunterlagen.
- Entwässerungsplanung.
- Lageplan mit Höhenbezugspunkt und Baufluchtlinien.
- Schnurgerüsteinmessung.
- Statik/Prüfstatik, sofern nach Landesbauordnung (LBO) gefordert.
- Schall- und Brandschutznachweis.
Was steht alles in der bauakte?
Bauakte – was steht drin?
- Schriftverkehr mit den zuständigen Behörden.
- Bauantrag (Baubeschreibung, Flächen- und Grundstücksgröße, Nachweis über Schall- und Wärmedämmung)
- Genehmigte Bauzeichnungen sowie Baupläne.
- Grundrisspläne.
- Statiken und Nachweise für Standsicherheit.
- Fläche des Grundstückes.
- Baugenehmigungen.
Was steht in der Baubeschreibung?
eine allgemeine Beschreibung des herzustellenden Gebäudes oder der vorzunehmenden Umbauten, gegebenenfalls Haustyp und Bauweise. Art und Umfang der angebotenen Leistungen, gegebenenfalls der Planung und der Bauleitung, der Arbeiten am Grundstück und der Baustelleneinrichtung sowie der Ausbaustufe.
Was steht in einer Hausakte?
In der Hausakte werden alle wichtigen Dokumente aus der Planungs- und Bauphase gesammelt. Hier legt der Besitzer alle Informationen für spätere Instandsetzungen, Ausbauten und Modernisierungen ab. Außerdem werden die wichtigsten Veränderungen im Lebenszyklus des Gebäudes dokumentiert.
Was kann ich beim Bauamt erfragen?
Erforderlich sind alle Unterlagen, die Aufschluss geben über die Wohn- und Nutzfläche sowie die Qualität der Ausstattung. Daher sollten alle Grundrisse, die Wohnflächenberechnung, Querschnitte, die Baubeschreibung sowie die Baugenehmigung bereitliegen. Alle Unterlagen erhalten Sie bei dem zuständigen Bauamt.
Wie macht man eine Baubeschreibung?
Wir erklären, worauf es ankommt:
- Art und Umfang der Leistungen in der Baubeschreibung müssen vollständig sein.
- Qualität der Leistungen muss verbindlich definiert sein.
- Technische Gebäudedaten müssen detailliert beschrieben sein.
- Planzeichnungen: Grundlage für die Kontrolle der Ausführungsqualität.
Wie kann man Bauunterlagen bewerten?
Denn erst, wenn alle Bauunterlagen vorliegen, kann ein unabhängiger Sachverständiger sie bewerten und dem angehenden Hauskäufer raten, ob er den Kaufvertrag so akzeptieren kann, vielleicht nachverhandeln sollte oder lieber ganz auf den Hauskauf bei diesem Anbieter verzichtet.
Wie wichtig ist die Übergabe der Bauunterlagen nach der Abnahme?
Genauso wichtig wie die Übergabe der Bauunterlagen nach der Abnahme ist die Herausgabe derselben vor Vertragsabschluss. Wer weder die Pläne zu seinem neuen Haus kennt, noch die Energieberechnungen zu Gesicht bekommt, der kann auch nicht prüfen lassen, ob beim geplanten Bau alles mit rechten Dingen zugeht.
Wie sollte die Herausgabe von Bauunterlagen und Nachweise vereinbart werden?
Die Herausgabe folgender Bauunterlagen und Nachweise sollte über die gesetzlich geforderten Dokumente hinaus unter anderem vertraglich vereinbart werden: Ausführungspläne (Werkpläne/Statik, Detailpläne etc.)
Was ist eine Bauakte beim Bauamt?
Zuständig sind meist die unteren Bauaufsichtsbehörden. Werden Bauanträge bearbeitet, legt der zuständige Sachbearbeiter eine Bauakte beim Bauamt an. Sie enthält alle Schriftstücke, Grundrisspläne, Statiken und Baupläne, die im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben stehen.
Was wird für die Baugenehmigung alles geprüft?
Im Anschluss an den Bauantrag wird das Genehmigungsverfahren durchgeführt. Dabei prüft die Behörde, ob die Bauplanung mit den örtlichen und allgemeinen gesetzlichen Vorgaben in Einklang steht. Bei einem vereinfachten Genehmigungsverfahren prüfen die Behörden in der Regel nur die Vollständigkeit der Dokumente.
Welche Unterlagen werden für die Statik benötigt?
Unterlagen für den Statiker
- Bauzeichnungen aus der Bauzeit. Gerade auf alten Zeichnungen sind oft klein Trägermaße verzeichnet.
- Bauantragsunterlagen von späteren Maßnahmen. Falls diese nicht vorliegen, lassen sie sich durch den Eigentümer oft beim zuständigen Bauamt anfordern.
- Bildmaterial von Bauteilöffnungen.
Was ist zu tun vor Baubeginn?
Vor Baubeginn ist ein Baustelleinrichtungsplan mit konkreter Planung von Baustraßen (mit Deckenaufbau), Lagerflächen etc. anzufertigen und zur Genehmigung vorzulegen. Verpflichten Sie den Bauträger, eine bauseitige Verdichtung des Untergrundes zu vermeiden.
Was gehört alles zu einem Bauantrag?
Den vollständig ausgefüllten und vom Architekten sowie von Ihnen als Bauherr unterschriebenen Bauantrag. Eine Bauzeichnung von einem Sachverständigen (Architekt, Bauingenieur) Eine Beschreibung des zu errichtenden Gebäudes und dessen technische Details. Den Lageplan vom zuständigen Liegenschaftskataster.
Was kostet ein Bauplan zu zeichnen?
Die Kosten werden meist nach Stundensatz abgerechnet, im Allgemeinen kann man dafür Stundensätze zwischen rund 60 EUR pro Stunde und 120 EUR pro Stunde veranschlagen. Der Arbeitsaufwand liegt auch bei einem recht einfachen und gerade gebauten Haus selten unter 12 Stunden, häufig sind es deutlich mehr.
Ist ein Gebäude ohne Aufenthaltsräume genehmigungsfrei?
In der Regel ist ein Gebäude ohne Aufenthaltsräume für Personen, das eine Fläche von 30 Quadratmetern nicht überschreitet, genehmigungsfrei. Um böse Überraschungen zu vermeiden, ist eine Auskunft durch die Baubehörde jedoch anzuraten!
Was ist Wohnungsbau durch Ausbau eines bestehenden Gebäudes?
Als Wohnungsbau durch Ausbau eines bestehenden Gebäudes gilt auch der unter wesentlichem Bauaufwand durchgeführte Umbau von Wohnräumen, die infolge Änderung der Wohngewohnheiten nicht mehr für Wohnzwecke geeignet sind, zur Anpassung an die veränderten Wohngewohnheiten.
Welche Aufwendungen sind im Zusammenhang mit dem Umbau eines Gebäudes anfallend?
Die im Zusammenhang mit dem Umbau eines Gebäudes anfallenden Aufwendungen können Erhaltungsaufwendungen, nachträgliche Herstellungskosten des bestehenden Gebäudes oder Herstellungskosten eines neu entstehenden Wirtschaftsguts sein. Welche Aufwendungen zu den Herstellungskosten zählen, bestimmt sich nach § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB.
Welche Baugenehmigung braucht man für ein Gebäude?
Wer bauen will, benötigt auch immer eine Baugenehmigung. Wer ein Gebäude errichten möchte, der braucht in den allermeisten Fällen eine Baugenehmigung in Deutschland, unabhängig davon, ob ihm der zu bebauende Grund und Boden gehört.