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In welchen Monaten gibt es schlechtwettergeld?
Betriebe können von Dezember bis einschließlich März (Schlechtwetterzeit) Saison-Kug beziehen.
Wo beantrage ich schlechtwettergeld?
So beantragen Sie Saison-Kurzarbeitergeld Saison-Kug zahlen Sie grundsätzlich in Vorleistung an Ihre Beschäftigen aus. Anschließend stellen Sie den Antrag auf Saison-Kurzarbeitergeld bei Ihrer Agentur für Arbeit. Den Antrag müssen Sie für jeden Monat in Kurzarbeit stellen.
Wer hat Anspruch auf wintergeld?
Anspruch auf Mehraufwands-Wintergeld und Zuschuss-Wintergeld haben nur solche Arbeitsnehmer, deren Arbeitsverhältnis witterungsbedingt nicht gekündigt werden kann.
Was ist mehraufwands-wintergeld?
Wintergeld in Höhe von 1,00 € (=Mehraufwands-Wintergeld) wird für jede in der Zeit vom 15. Dezember bis zum letzten Tag des Monats Februar geleistete Arbeitsstunde gezahlt. Das MWG ist lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei. Als Zeitraum gilt nicht die gesamte gesetzliche Schlechtwetterzeit (01.11.
Wann fängt die schlechtwetterzeit an?
Die Schlechtwetterzeit beginnt gemäß Sozialgesetzbuch (§ 101 Abs. 1 SGB III) am 1. Dezember und endet am 31. März.
Wann beginnt die Winterarbeitszeit im Bauhauptgewerbe?
Im Winter (Dezember bis März) arbeiten Ihre Mitarbeiter 38 Stunden pro Woche – je 8 Stunden von montags bis donnerstags, 6 Stunden freitags (Winterarbeitszeit).
Was bekomme ich bei Schlechtwetter?
Wenn durch Auflösung von Arbeitszeitguthaben Arbeitsausfall vermieden wird, haben Arbeitnehmer Anspruch auf Zuschuss-Wintergeld in Höhe von 2,50 Euro für jede ausgefallene Arbeitsstunde.
Wie bekommt man wintergeld?
Das Zuschuss-Wintergeld wird an Arbeitnehmer des Baugewerbes gezahlt, die witterungsbedingte oder saisonbedingte Arbeitsausfälle haben. Voraussetzung ist, dass hierfür Saison-Kurzarbeitergeld nicht anfällt, weil die Entgeltausfälle durch den Ausgleich von Arbeitszeitguthaben erfolgen.
Bis wann gibt es wintergeld im Baugewerbe?
Mehraufwands-Wintergeld (MWG) wird in Höhe von 1,00 € für jede in der Zeit vom 15. Dezember bis zum letzten Tag des Monats Februar geleistete berücksichtigungsfähige Arbeitsstunde (im Dezember bis zu 90, im Januar und Februar bis jeweils 180 Stunden) gezahlt. Das MWG ist lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei.
Wer zahlt mehraufwands-wintergeld?
Wintergeld ist eine Leistung an Arbeitnehmer des Baugewerbes. Es gilt als ergänzende Leistung zum Saison-Kurzarbeitergeld. Das Mehraufwands-Wintergeld wird an Arbeitnehmer auf einem witterungsabhängigen Arbeitsplatz in der Zeit vom 15.12. bis Ende Februar für jede geleistete Arbeitsstunde gezahlt.
Ist mehraufwands-wintergeld steuerfrei?
Die ergänzenden Leistungen an Arbeitnehmer zur Förderung des Winterbaus, das Zuschuss-Wintergeld und das Mehraufwands-Wintergeld, sind als sonstige Leistungen des SGB III steuerfrei nach § 3 Nr. 2 EStG. Sie unterliegen nicht dem Progressionsvorbehalt.