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Wie gross darf die Terrasse sein?
Terrassendach Baugenehmigung in NRW – Das muss beachtet werden. Eine Terrassenüberdachung Baugenehmigung in Nordrhein-Westfalen ist notwendig, wenn die Maße die genehmigungsfreie Größe von 30 Quadratmetern und auch die Tiefe von 4,50 m überschreitet.
Wann ist etwas genehmigungspflichtig?
Es ist allgemein bekannt, dass man eine Baugenehmigung benötigt, wenn man ein Haus bauen möchte. Doch nicht nur im Falle des Neubaus braucht man grundsätzlich eine entsprechende Genehmigung der Baubehörde. Eine Genehmigungspflicht kann auch dann bestehen, wenn ein Umbau, Anbau oder eine Erweiterung geplant ist.
Ist es zwingend erforderlich eine Baugenehmigung für die Terrasse einzuholen?
Es muss nicht zwingend erforderlich sein, bei der Stadt eine Baugenehmigung für die Terrasse einzuholen. Nicht nur die Bauart entscheidet über die Notwendigkeit, sondern auch die geplante Größe. Von Gemeinde zu Gemeinde können die Vorschriften sich etwas unterscheiden, weshalb es ratsam ist, immer vorab das zuständige Bauamt zu kontaktieren.
Ist eine Baugenehmigung für die Terrasse erforderlich?
Eine Baugenehmigung für die Terrasse ist nicht immer notwendig. Es muss nicht zwingend erforderlich sein, bei der Stadt eine Baugenehmigung für die Terrasse einzuholen.
Ist die geplante Überdachung der Terrasse eine Baugenehmigung?
Gibt es im jeweiligen Bundesland für die geplante Überdachung der Terrasse keine Notwendigkeit einer Baugenehmigung, bedeutet das nicht, dass keinerlei Vorschriften eingehalten werden müssen. Es gelten dennoch die öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften der Gemeinde beziehungsweise der Bauordnung.
Welche Voraussetzungen haben sie für eine Baugenehmigung?
Ein Anspruch auf eine Baugenehmigung besteht nicht. Voraussetzungen der Erteilung sind beispielsweise der korrekt gestellte Bauantrag und die Einhaltung des Nachbarschutzes. Genauso ist auch der Bebauungsplan für die Baugenehmigung von Bedeutung.