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Wann muss die Wohnungsbauprämie zurückgezahlt werden?
Sparer müssen die Wohnungsbauprämie zurückzahlen, wenn: der Vertrag vor Ablauf von sieben Jahren aufgelöst wird. die Verwendung nicht wohnwirtschaftlich erfolgt. Ansprüche aus dem Bausparvertrag beliehen oder abgetreten werden.
Wie lange kann Wohnungsbauprämie zurückgefordert werden?
Du verlierst deinen Anspruch auf Wohnungsbauprämie wieder, wenn du das ausgezahlte Bausparguthaben nicht wohnwirtschaftlich verwendest. Solltest du die Prämie doch ausbezahlt bekommen, obwohl du das Guthaben nicht wohnwirtschaftlich verwendest, kann es vier Jahre lang zurückgefordert werden.
Wann darf ich die Wohnungsbauprämie behalten?
Wohnungsbauprämie behalten trotz vorzeitiger Verfügung Verliert der Bausparer seinen Arbeitsplatz, ist in der Folge ohne Unterbrechung mindestens ein Jahr lang arbeitslos und dies auch noch, wenn die vorzeitige Verfügung erfolgt, besteht der Anspruch auf die Förderung weiter.
Was bedeutet wohnwirtschaftlich genutzt?
Als wohnwirtschaftliche Zwecke gelten der Bau, Kauf oder die Modernisierung von Immobilien. Zudem kann der Bausparer mit dem Bauspardarlehen Bauland oder Erbbaurechte erwerben oder sich Rechte zur dauerhaften Nutzung von Wohnraum (z. B. in einem Seniorenstift) sichern.
Ist Wohnungsbauprämie zweckgebunden?
„Künftig erhalten Bausparer die Wohnungsbauprämie nur noch ausbezahlt, wenn sie zweckgebunden verwendet wird. Das heißt, für wohnwirtschaftliche Zwecke wie den Kauf oder die Renovierung der eigenen Immobilie beispielsweise. Der Erhalt der Wohnungsbauprämie ist an Einkommensgrenzen gekoppelt.
Wie erfolgt der Nachweis für wohnwirtschaftliche Verwendung?
Hierbei gilt: Die wohnwirtschaftliche Verwendung Ihres Bausparguthabens müssen Sie der Bausparkasse nachweisen, wenn die Zuteilung innerhalb von 7 Jahren seit Vertragsabschluss erfolgt und Sie in dieser Zeit staatliche Vergünstigungen beantragt haben.