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Wie gefährlich sind E-Autos wirklich?
Bei Crashtests schneiden E-Autos meist gut ab, teilweise sogar besser als andere Fahrzeuge. Laut aktuellem Kenntnisstand haben Elektroautos kein höheres Brandrisiko als Verbrenner & Co. Das größte Sicherheitsrisiko von Elektroautos besteht darin, wenn sich die Batterie durch einen Unfall verformt.
Was passiert bei einem Unfall mit einem Elektroauto?
Eigensicher bedeutet, dass der Stromfluss der Batterie unterbunden wird, wenn im System ein Defekt auftritt. Im Klartext: Kommt es zum Beispiel zu einem Unfall, wird die Batterie sofort automatisch von den anderen Hochvoltkomponenten und den Hochvoltkabeln getrennt, so dass dort keine Spannung mehr anliegt.
Sind E-Autos in Tiefgaragen gefährlich?
Innerhalb von etwas mehr als einem Jahr hat sich der Anteil von Elektroautos fast verdreifacht. Mit der E-Mobilität zieht zumindest eine neue Gefahr in Tiefgaragen und Parkhäuser ein: Ein brennendes Elektroauto kann schlimmstenfalls das ganze Gebäude zerstören.
Was darf man in der Tiefgarage abstellen?
Das ist erlaubt: Auch Zubehör wie Reifen, Werkzeug, Pflege- und Putzmittel dürfen in einer Garage gelagert werden. Nicht nur Eigentümer, sondern auch Mieter können darin zudem Motorräder, Moped oder Fahrräder parken.
Wie hoch sind die Gebühren für ein stillgelegtes Auto?
Möchten Sie ein stillgelegtes Auto wiederzulassen, erhebt die zuständige Zulassungsstelle für den Vorgang Gebühren. Wie hoch diese im Einzelnen ausfallen, hängt vor allem vom damit einhergehenden Aufwand ab. Dabei müssen Sie mit pauschalen Kosten in Höhe von mindestens 12,40 Euro rechnen.
Wie hoch ist die Gebühr für eine Wiederzulassung des Pkw?
Die Behörde erhebt mindestens eine Gebühr in Höhe von 12,40 Euro, wobei die Ausgaben je nach Aufwand steigen können. Darüber hinaus können aber noch zusätzlich Kosten – zum Beispiel für neue Kennzeichen – anfallen. Wann ist eine Wiederzulassung des Pkw möglich?
Ist das Fahrzeug verkehrstauglich?
Da sichergestellt werden muss, dass das Fahrzeug verkehrstauglich ist, erlaubt der Gesetzgeber prinzipiell keine Wiederzulassung ohne gültige TÜV -Bescheinigung. Eine Ausnahme kann allerdings bei sehr jungen Fahrzeugen gelten, denn diese müssen erst nach 3 Jahren zur Hauptuntersuchung, weshalb vorher kein Bericht vorliegt.