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Welche schließmittel sind bei Feuerschutztüren vorgeschrieben?
Da Feuer- und Rauchschutztüren selbstschließend sein müssen, kommen vorzugsweise genormte Schließmittel nach DIN 18263 bzw. DIN EN 1154A als Obentür- bzw. Bodentürschließer oder auch als integrierter Türschließer eingesetzt.
Wann muss eine Rauchschutztür eingebaut werden?
Einsatz von Rauchschutztüren Nach § 35 Absatz 3 der Musterbauordnung (MBO) muss, sofern der Ausgang eines notwendigen Treppenraumes nicht unmittelbar ins Freie führt, der Raum zwischen dem notwendigen Treppenraum und dem Ausgang ins Freie rauchdichte und selbstschließende Abschlüsse haben.
Was bedeutet Rauchdicht bei Türen?
Eine Rauchschutztür ist ein Türelement mit selbstschließendem Türflügel und rauchdichten Lippendichtungen. Ziel ist, im Brandfall die Verbreitung von lebensbedrohenden Rauchgasen in Gebäuden zu verhindern.
Warum muss eine Brandschutztür immer geschlossen sein?
Treppenhäuser können im Brandfall nur dann als Fluchtweg dienen, wenn sie nicht verqualmen. Um eine solche Verqualmung zu verhindern, sind die Zugangstüren zu Fluchttreppenhäusern unbedingt geschlossen zu halten.
Welche Feuerschutztüren gibt es?
Bei den Brandschutztüren kann nach folgenden Feuerwiderstandsklassen unterschieden werden: T30, T60, T90, T120 und T180. Die Zahl hinter dem T gibt die Dauer in Minuten an, für welche die Brandschutztür den Durchtritt des Feuers behindert.
Ist eine Rauchschutztür auch eine Brandschutztür?
Eine Brandschutztür ist nicht automatisch auch eine Rauchschutztür. Eine Brandschutztür verhindert in erster Linie die Brandausbreitung, aber nicht die Rauchausbreitung. Brandschutztüren gibt es in verschiedenen Feuerwiderständen, z.B. T30, T60 oder T90.
Was heißt RS bei Türen?
DIN 18095 müssen alle Rauchschutztüren mit einem Kennzeichnungsschild versehen werden. Unterschieden wird dabei zwischen 1- und 2-flügeligen Rauchschutztüren: Rauchschutztür (RS), 1-flügelige Tür nach DIN 18095 – RS-1.
Wann dürfen Brandschutztüren dauerhaft offen gehalten werden?
Es gibt außer der Verwendung einer zugelassenen Feststelleinrichtung (s. u.) keine zulässige Möglichkeit, Rauch- oder Brandschutztüren geöffnet zu halten. Sie müssen nicht nur zu bestimmten Zeiten geschlossen sein, sondern immer, wenn sie nicht gerade durchquert werden.