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Was ist ein barrierefreier Zugang?
Von „rollstuhlgerecht“ spricht die DIN 18040 Teil 2, wenn die Türen mindestens 90 cm breit sind. In der Praxis bedeutet das: Ein älterer Mensch mit einer Gehbehinderung zieht in eine nach DIN 18040 Teil 2 „barrierefreie“ Wohnung ein und kann sich dort ungehindert mit seinen Unterarmgehstützen fortbewegen.
Was muss eine barrierefreie Wohnung haben?
Der Zugang zum Haus sollte gut ausgeleuchtet, möglichst eben sein und kein Quergefälle aufweisen. Ab etwa vier Prozent Steigung sind Handlauf und Absturzsicherung zu empfehlen.Im Eingangsbereich sollten zudem statt Stiegen Rampen geplant werden. Die Steigung darf maximal 6 Prozent betragen (z.
Wann gilt die DIN 18040?
Die DIN 18040-1 beschränkt sich auf öffentlich zugängliche Gebäude, speziell auf die Teile des Gebäudes und der zugehörigen Außenanlagen, die für die Nutzung durch die Öffentlichkeit vorgesehen sind. Zu den öffentlich zugänglichen Gebäuden gehören in Anlehnung an die Musterbauordnung (§ 50 Abs. 2 MBO):
Was sind öffentlich zugängliche bauliche Anlagen?
Öffentlich und nicht öffentlich zugängliche bauliche Anlagen Öffentlich zugängliche Gebäudebereiche und Außenanlagen finden sich z. B. andere Orte in Gebäuden oder im Freien, die sich auf dem Gelände eines Betriebes oder einer Baustelle befinden und zu denen Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit Zugang haben.
Was ist der Unterschied zwischen barrierefrei und behindertengerecht?
Diese Frage beantwortet Teil 1 der DIN 18040. Als barrierefrei wird eine Wohnung definiert, in der die Türen mindestens 80 Zentimeter breit sind. Die Bewegungsmöglichkeiten dürfen in einem Wohnobjekt, das behindertengerecht ausgestattet ist, keinesfalls eingeschränkt sein.
Wann muss ein Gebäude barrierefrei sein?
Mit der am 1. Januar 2019 in Kraft getretenen und am 2. Juli 2021 geänderten Landesbauordnung hat in Nordrhein-Westfalen ein Paradigmenwechsel im Wohnungsbau eingeleitet: Wohnungen in Gebäuden ab der Gebäudeklasse 3 müssen im erforderlichen Umfang barrierefrei sein.
Welche Gebäude sind öffentlich zugänglich?
Kultur: Veranstaltungsgebäude, Bibliotheken, Museen, Konzerthäuser, Opernhäuser, Theater; Verkehr: Parkhäuser, Bahnhöfe, Flughäfen, Häfen; Wirtschaft und Freizeit: Messehallen, Markthallen, Sporthallen, Schwimmbäder, Stadien, Hotels; Religion: Kirchen, Friedhöfe, Tempel.