Was ist Neustarthilfe für Soloselbständige?
Mit der Neustarthilfe unterstützten wir Soloselbständige, kurz befristet und unständig Beschäftigte und kleine Kapitalgesellschaften (eine Gesellschafterin oder ein Gesellschafter), die durch die Corona-Pandemie erhebliche finanzielle Einbußen erlitten, mit einem Vorschuss von bis zu 7.500 Euro für den Zeitraum Januar …
Wie wird die überbrückungshilfe 2 berechnet?
Die Berechnung wird dabei jeweils für jeden Monat einzeln vorgenommen. Liegt der Umsatzeinbruch in einem Fördermonat bei weniger als 30 Prozent gegenüber dem Vergleichsmonat, entfällt die Überbrückungshilfe (2. Phase) für den jeweiligen Fördermonat. Die maximale Förderung beträgt 50.000 Euro pro Monat.
Wie hoch ist Neustarthilfe für 2021 für Soloselbständige?
Von der Corona-Pandemie betroffene Soloselbständige können ab heute Direktanträge auf die bis zum Jahresende verlängerte Neustarthilfe Plus für den Förderzeitraum Oktober bis Dezember 2021 stellen. Sie können damit zusätzlich bis zu 4.500 Euro Unterstützung für diesen Zeitraum erhalten.
Wer kriegt Novemberhilfe?
1.2 Wer gilt als direkt betroffen? Als direkt Betroffene für die Novemberhilfe gelten Unternehmen und Soloselbstständige, die aufgrund der auf Grundlage des Beschlusses von Bund und Ländern vom 28. Oktober 2020 erlassenen Schließungsverordnungen der Länder den Geschäftsbetrieb einstellen mussten.
Wer hat Anspruch auf überbrückungshilfe 2?
Für wen ist die Überbrückungshilfe II gedacht? Begünstigt sind alle kleinen und mittelständischen Un-ternehmen, die in zwei aufeinanderfolgenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 aufgrund der Corona-Pandemie empfindliche Umsatzrückgänge verschmerzen mussten.
Wie berechnet sich die Überbrückungshilfe?
Berechnung: pauschalisierte (fiktive) Betriebskosten, maximal 50\% des Sechsmonatsmittels des Umsatzes 2019. Beispiel: Umsatz 2019 nehmen, durch 2 teilen -> Davon gibt es dann 50\% als Betriebskostenpauschale. Beantragung: noch nicht möglich! Voraussichtlich irgendwann im Februar, und über z.B. Steuerberater.