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Was ist der Unterschied zwischen einem Dekret und einem Gesetz?
Ein Dekret (lateinisch decretum „Beschluss“, „Verordnung“, zu dēcernere „beschließen“, „entscheiden“) ist ein von einer Behörde, Regierung oder einem Staatsoberhaupt erlassener Rechtsakt, in der Regel in Form einer Verordnung oder Verfügung mit Gesetzeskraft.
Was ist ein päpstliches Dekret?
Jahrhundert in Urkundenform (epistula decretalis oder litterae decretales) veröffentlichte Antwort des Papstes auf eine Rechtsanfrage oder eine Entscheidung im Rahmen der päpstlichen Jurisdiktionsgewalt, die in kirchenrechtliche Sammlungen aufgenommen und dadurch als allgemeine Norm rezipiert wurde. …
Ist ein Erlass bindend?
Die Landesverordnung wird von der jeweiligen Landesregierung beziehungsweise in NRW dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (Exekutive) verfügt. Sie ist rechtlich in dem jeweils beschriebenen Rahmen bindend. Erlasse des Ministeriums gelten für die nachgeordneten Behörden.
Sind Erlasse öffentlich?
Öffentliches Recht: Anordnung einer höheren Behörde an eine ihr untergeordnete Dienststelle, die die innere Ordnung der Behörde oder das sachliche Verwaltungshandeln betrifft. 2. Bürgerliches Recht: Forderungserlass, nur durch Vertrag zwischen Schuldner und Gläubiger (§ 397 BGB), anders vielfach bei dinglichen Rechten.
Was schreibt ein Papst?
Die päpstliche Enzyklika ist als Rundschreiben an die Bischöfe des Erdkreises charakterisiert und wendet sich an die ganze Kirche. Manche Enzykliken, beginnend mit der Friedensenzyklika Papst Johannes XXIII.
Wer darf einen Erlass erlassen?
1 S. 1 GG können die Bundesregierung, ein Bundesminister oder die Landesregierungen (nur) durch Gesetz ermächtigt werden Rechtsverordnungen zu erlassen. Zum einen geht es um das erforderliche Parlamentsgesetz, welches die Exekutive zum Erlass einer Rechtsverordnung berechtigt; also die Rechtsetzung an sie delegiert.
Sind Satzungen öffentlich einsehbar?
Als öffentlich-rechtliche Satzung bezeichnet man in Deutschland Rechtsnormen, die von einer mit Satzungsautonomie ausgestatteten juristischen Person des öffentlichen Rechts für ihren Bereich erlassen werden.