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Welche Rolle hat der Betriebsrat in einem Unternehmen?
In Ihrer Rolle als Betriebsrat sind Sie das „Sprachrohr“ der Arbeitnehmer im Betrieb. Sie vertreten die Interessen der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber. Sie sind hierbei von Weisungen seitens der Arbeitnehmer unabhängig und üben Ihre neue Tätigkeit eigenverantwortlich als Ehrenamt aus (§ 37 Abs. 1 BetrVG).
Was sind die Rechte eines Betriebsrats?
Der Betriebsrat hat gegenüber dem Arbeitgeber ganz allgemein das Recht, dass dieser seine Arbeit nicht behindert oder stört (§ 78 Satz 1 BetrVG). Ein Verstoß gegen dieses Recht liegt z.B. vor, wenn der Arbeitgeber die Durchführung einer Betriebsratssitzung stört oder behindert.
Was wird im Betriebsrat besprochen?
Ganz allgemein gesprochen, haben Sie die Aufgabe, die Interessen der Beschäftigten gegenüber dem Arbeitgeber zu vertreten und bei verschiedenen Entscheidungen mitzuwirken. Die Aufgaben und Rechte des Betriebsrats regelt das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG).
Ist der Betriebsrat auch für Führungskräfte zuständig?
Grundsätzlich nicht zuständig ist der Betriebsrat für „leitende Angestellte“ (vgl. § 5 Abs. 1 BetrVG), obwohl es sich bei diesen regelmäßig auch um Arbeitnehmer handelt. Der Begriff „leitender Angestellter ist in § 5 Abs.
Welche Rechte und Pflichten hat der Betriebsrat?
Die wichtigsten Pflichten und Rechte des Betriebsrats
- Erfüllung des Aufgabenkatalogs in § 80 Abs.
- Vertretung der Beschäftigten gegenüber dem Arbeitgeber.
- Vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber zum Wohl der Arbeitnehmer und des Betriebes, § 2 Abs.
- Teilnahme an Betriebsratssitzungen, § 30 BetrVG.
Was sind die drei Rechte des Betriebsrates?
Die Beteiligungsrechte des Betriebsrats im Überblick: Das Informationsrecht durch den Arbeitgeber. Das Recht des Betriebsrats auf Anhörung durch den Arbeitgeber. Das gemeinsame Beratungsrecht von Betriebsrat und Arbeitgeber. Das Zustimmungsrecht durch den Betriebsrat z.B. bei Kündigungen.
In welche Gruppen lassen sich die Rechte des Betriebsrates unterteilen?
Die Mitbestimmungsrechte lassen sich in 4 Gruppen unterteilen. soziale Angelegenheiten (z.B. Betriebsordnung, Lage der Arbeitszeit und Pausen, Errichtung von Kantinen, Betriebskindergärten, Unterstützungskassen etc.) Dies ist in § 87 BetrVG geregelt. Regelungen dazu sind in den §§ 92 bis 105 BetrVG zu finden.
Wer sitzt alles im Betriebsrat?
Mitglieder des Betriebsrats Wahlberechtigt sind dabei alle Arbeitnehmer des Betriebs, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Zahl der Betriebsratsmitglieder hängt von der Größe des Betriebs ab und ist gesetzlich in § 9 BetrVG vorgegeben.