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Welche Versicherung versichert rückwirkend?
Der Verkehrsrechtsschutz ist der einzige Rechtsschutz, der rückwirkend abgeschlossen werden kann. Der Rückwärts-Verkehrsrechtsschutz kostet ab 25,77 Euro im Monat. Ob sich diese Absicherung für Sie lohnt, sollten Sie genau abwägen, denn für den Entfall der Wartezeit gelten dafür besondere Konditionen.
Kann eine Rechtsschutzversicherung rückwirkend abgeschlossen werden?
Der Anspruch auf vollen Versicherungsschutz gilt erst nach der Wartezeit. Auch Rechtsschutzversicherungen ohne Wartezeit bieten keinen rückwirkenden Versicherungsschutz. Der Rechtsfall darf erst nach Vertragsabschluss eintreten, um Rechtsschutz zu erlangen.
Welche Rechtsschutzversicherung gilt ab sofort?
Generell gilt der Rechtsschutz einer Verkehrsrechtsschutzversicherung sofort. Beim Privatrechtsschutz variiert dies dagegen zwischen 0 und 36 Monaten. Leistungen der Rechtsschutzversicherung, die Berufs- und Mietrechtsschutz einschließen, stehen häufig unmittelbar bereit.
Was bringt mir eine Rechtsschutzversicherung?
Das Wichtigste in Kürze: Eine Rechtsschutzversicherung erleichtert Ihnen den Zugang zum Recht, macht manch einen Prozess finanziell erst möglich. Sie übernimmt Kosten für Rechtsstreitigkeiten bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Bis wann kann man eine Rechtsschutzversicherung abschließen?
Im Normalfall gilt: Eine Rechtsschutzversicherung kann nicht rückwirkend abgeschlossen werden. Kosten für Rechtsstreitigkeiten werden erst übernommen, wenn Sie die Wartezeit abgeschlossen haben. In den Bereichen der Rechtsschutzversicherung, die keine Wartezeit aufweisen, sind Sie natürlich sofort versichert.
Wann greift eine neu abgeschlossene Rechtsschutzversicherung?
Auf was muss ich bei einer Rechtsschutzversicherung beachten?
Die Versicherer übernehmen die Kosten des Rechtsstreits bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Die Summe sollte mindestens 300.000 Euro betragen. Achten Sie darauf, dass das Widerspruchsverfahren vereinbart ist, um den Rechtsstreit vor Gericht im Sozial-, Steuer- und Verwaltungsrecht zu vermeiden.