Was ist das Nebenzweckprivileg?
Das Nebenzweckprivileg in Gesetz und Rechtspechung. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 21 BGB) steht ganz pauschal, dass der Zweck eines Vereins, der die Rechtsfähigkeit durch Eintragung ins Vereinsregister erhält, nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet sein darf.
Wann ist ein Verein wirtschaftlich?
Ein wirtschaftlicher Verein erlangt seine Rechtsfähigkeit durch eine staatliche Verleihung (sog. Konzession), die nur dann in Betracht kommt, wenn der jeweiligen Vereinigung eine andere Rechtsform ganz ausnahmsweise nicht zuzumuten ist (sog. Subsidiarität).
Was sind wirtschaftliche Vereine?
Verein i.S.d. §§ 21 ff. BGB, dessen Hauptzweck darauf gerichtet ist, mittels wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes bzw. wirtschaftlicher Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht wirtschaftliche Vorteile zu erzielen (§ 22 S. 1 BGB).
Ist ein eingetragener Verein eine Firma?
Der eingetragene Verein (kurz e.V.) zählt in Deutschland zu einem der häufigsten Gesellschaftsformen. Ein eingetragener Verein ist eine juristische Person und besitzt damit laut BGB Rechte und Pflichten, wodurch beispielsweise der Verein als Rechtsperson im eigenen Namen klagen kann.
Ist ein Verein wirtschaftlich tätig?
Das Vereinsgesetz 2002 verlangt, dass der Verein selbst nicht auf Gewinn gerichtet sein darf. Dennoch kommt er als Unternehmensträger in Frage, weil er sich auch erwerbswirtschaftlich betätigen darf (Nebenzweckprivileg) und sogar Gewinne erzielen darf, wenn er diese nur nicht an die Vereinsmitglieder ausschüttet bzw.
Kann ein wirtschaftlicher Verein gemeinnützig sein?
Ob ein wirtschaftlicher Verein aufgrund seines Vereinszwecks der auf einen wirtschaftlichen Ge- schäftsbetrieb gerichtet ist, von vornherein gemeinnützigkeitsunfähig sein soll, ist in der Literatur umstritten.
Was gibt es für gemeinnützige Vereine?
gemeinnütziger Verein.
Was ist ein eingetragener gemeinnütziger Verein?
Ein gemeinnütziger Zweck liegt vor, wenn die Tätigkeit im Verein darauf ausgerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern. Mildtätige Zwecke liegen nach dem Vereinsrecht vor, wenn hilfsbedürftige Personen selbstlos unterstützt werden.