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Wer waren die Leibeigenen?
Leibeigene waren zu Frondiensten verpflichtet und durften nicht vom Gutshof des Leibherrn wegziehen. Sie durften nur mit Genehmigung des Leibherrn heiraten und unterlagen seiner Gerichtsbarkeit. Meist waren Leibeigene auch Grundhörige, oft war der Grundherr zugleich der Leibherr des Bauern.
Was ist die Leibeigenschaft im Mittelalter?
Die krasseste Stufe der Unfreiheit war die Leibeigenschaft. Die leibeigenen Bauern durften nur mit dem Einverständnis ihres Herrn heiraten, sie waren körperlichen Züchtigungen ausgesetzt und konnten vom Gut vertrieben oder verkauft werden. Sie waren fast schon Sklaven.
Wo lebten Leibeigene?
In Frankreich gab es sie zum Beispiel bis zur Französischen Revolution im Jahr 1789, in Bayern bis 1808 und in Preußen bis 1807.
Welche Frondienste musste der Bauer für seinen Grundherrn erledigen?
Die Verpflichtung zu Frondiensten bedeutete für die Bauern, dass sie Dienstleistungen für den Grundherrn kostenlos erbringen mussten. So mussten sie Arbeiten auf dem Land des Grundherrn verrichten, das dieser selbst bewirtschaftete. Zu diesen Arbeiten gehörten die sogenannten Hand- und Spanndienste.
Was sind freie und unfreie Bauern?
Der Grundherr zahlte dem König Geld dafür, dass der Bauer keinen Kriegsdienst mehr leistete. Der Bauer musste dem Grundherren seinen gesamten Besitz übergeben. Er besaß nun gar nichts mehr. Der Bauer war unfrei geworden und musste nun das Land, das ihm ja jetzt nicht mehr gehörte, weiter bewirtschaften.
Wer musste im Mittelalter in den Krieg ziehen?
Es war die Pflicht der freien Bauern, für den König in den Krieg zu ziehen, wenn er sie brauchte. Das kam sehr oft vor und führte dazu, dass viele Bauern für lange Zeit ihren Höfen fernblieben. Manche Männer kehrten auch nie aus dem Krieg zurück, weil sie im Kampf starben.
Bis wann gab es Leibeigene?
Mit der Zeit lehnten sich immer mehr Bauern gegen die Missstände und die Unterdrückung auf und die Leibeigenschaft wurde ab dem 18. Jahrhundert nach und nach abgeschafft. In Frankreich gab es sie zum Beispiel bis zur Französischen Revolution im Jahr 1789, in Bayern bis 1808 und in Preußen bis 1807.