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Warum heißt Wiedereingliederung Hamburger Modell?
Hamburger Modell – das Wichtigste in Kürze Sind Sie als Arbeitnehmer mindestens sechs Wochen krank geschrieben, können Sie das Hamburger Modell nutzen, um stufenweise zurückkehren. Das Modell heißt daher auch stufenweise Wiedereingliederung. So gewöhnen Sie sich schrittweise an Ihre volle Arbeitsbelastung.
Was ist wenn man Wiedereingliederung nicht schafft?
Kommt es allerdings zum ungünstigsteren Fall und der Gesundheitszustand verschlechtert sich, kann der Arbeitgeber jederzeit mit dem behandelnden Arzt entscheiden, die Wiedereingliederung abzubrechen. Der Betroffene ist dann weiterhin finanziell abgesichert und erhält Krankengeld.
Wieso Hamburger Modell?
Vorteile des Hamburger Modells Durch die stufenweise Wiedereingliederung soll die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers verkürzt und stufenweise die volle Arbeitsbelastbarkeit wiederhergestellt werden. Dies hat für den Arbeitnehmer den Vorteil, dass die Gefahr der Arbeitslosigkeit abgewendet werden kann.
Was beinhaltet das Hamburger Modell?
Das Hamburger Modell ermöglicht eine stufenweise Wiedereingliederung in das Arbeitsleben nach längerer krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit. Geregelt ist das Hamburger Modell in § 74 SGB V und gleichlautend für den Fall behinderter oder konkret von Behinderung bedrohter Menschen in § 28 SGB IX.
Wann gilt die Wiedereingliederung als gescheitert?
Bei gesundheitlichen Problemen des Mitarbeiters kann die Wiedereingliederung für maximal sieben Tage unterbrochen werden. Dies muss allerdings im Stufenplan festgehalten sein. Geht die Fehlzeit des Mitarbeiters über die sieben Tage hinaus, gilt die Wiedereingliederung als gescheitert.
Was passiert wenn Wiedereingliederung abgelehnt wird?
Wiedereingliederung geht nur mit Zustimmung des Arbeitgebers. Behinderte oder von Behinderung bedrohte Arbeitnehmer können die Wiedereingliederung erzwingen. Bei ungerechtfertigter Verweigerung kann es Schadensersatz und Entschädigung wegen Diskriminierung geben.
Was muss ich bei einer Wiedereingliederung beachten?
Der Mitarbeiter muss von seinem behandelnden Arzt einen Wiedereingliederungsplan vorlegen, der die folgenden Punkte enthält: Beginn und Ende des Stufenplans • nähere Angaben zu den einzelnen Stufen (insbesondere Art und Dauer) voraussichtlicher Zeitpunkt der Wiederherstellung der vollen Arbeitsfähigkeit.