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Wer hat Anspruch auf Corona Auszeit?
Die Eltern oder Elternteile haben nur ein bestimmtes Einkommen oder beziehen Sozialleistungen. Die Familie muss mit mindestens einem minderjährigen Kind anreisen. Bei einem mitreisenden Kind liegt ein Grad der Behinderung von mindestens 50 vor. Das Kind muss nicht minderjährig sein.
Was soll der Staat für die Familie tun?
So gibt es beispielsweise zur Unterstützung aller Familien Kindergeld, Elternzeit und Elterngeld. Um Familien mit kleinen Einkommen, die ohne die Leistung auf die Grundsicherung (Arbeitslosengeld II) angewiesen wären, besser zu unterstützen, gibt es – zusätzlich zum Kindergeld – den Kinderzuschlag.
Wie beantrage ich Corona Auszeit?
In sechs Schritten zur Corona-Auszeit Eine Übersicht der teilnehmenden Unterkünfte findet sich auf einer Deutschlandkarte. Dort können Sie Häuser auswählen und anschreiben. Wenn die Unterkunft für Ihren gewünschten Zeitraum Plätze zur Verfügung hat, erhalten Sie von dort das Corona-Auszeit-Formular.
Welche finanzielle Unterstützung gibt es?
Welche finanziellen Leistungen gibt es für Familien?
- Kindergeld. Das Kindergeld stellt die grundlegende Versorgung Ihres Kindes sicher.
- Mutterschaftsleistungen.
- Elterngeld.
- Steuerentlastung.
- Unterhaltsvorschuss.
- Kinderzuschlag.
- Bildung und Teilhabe.
- Bundesstiftung Mutter und Kind.
Was ändert sich für Familien 2021?
Januar 2021 wird das Kindergeld um 15 Euro pro Kind erhöht. Eltern erhalten dann für das erste und zweite Kind monatlich je 219 Euro, für das dritte Kind monatlich 225 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind je 250 Euro im Monat.
Welche Förderungen gibt es für Familien?
Kinderbetreuungsgeld und Familienbeihilfe.
- AMS-Kinderbetreuungsbeihilfe.
- Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld.
- Familienhärteausgleich.
- Familienbeihilfe.
- Indexierung der Familienbeihilfe.
- Wochengeld.
- Wochengeld für Arbeitslose.
https://www.youtube.com/watch?v=nPmgoboirjA