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Was sind die Aufgaben einer Fraktion?
Als Fraktion (in Österreich als Klub bezeichnet) bezeichnet man einen freiwilligen Zusammenschluss von gewählten Mandatsträgern in einem Parlament oder anderen politischen Vertretungskörperschaften (zum Beispiel einem Gemeinderat) zur Erlangung politischer Interessen und Ziele.
Was sind die Aufgaben der Opposition?
Die Opposition ist weder Teil der Regierung noch übernimmt sie die Funktion der Unterstützung der Regierungsarbeit. Eine kompetitive Opposition versucht vor allem, sich von der Regierung abzugrenzen und deren Fehler aufzuzeigen, um sich für die nächsten Wahlen zu positionieren und als bessere Alternative darzustellen.
Wie kann ich eine Fraktion zusammenschließen?
Sie können sich im Rat nach § 56 Abs. 1 und 2 GO zu Fraktionen zusammenschließen, in dem sie sich ein gemeinsames Statut geben. Die grundsätzliche Übereinstimmung wird ohne Weiteres vermutet, wenn die Ratsmitglieder der Fraktion für ein und dieselbe Partei oder Wählergruppe bei der Kommunalwahl angetreten sind.
Wie können die Fraktionen ihren Fraktionsstatus wahrnehmen?
Durch die mit dem Fraktionsstatus verbundenen Rechte (Grundredezeit, Finanzausstattung) können die zu Fraktionen zusammengeschlossenen Abgeordneten ihre parlamentarischen Aufgaben im Plenum wie in den Ausschüssen wirksam wahrnehmen.
Was ist der Rechtsstatus der Fraktionen?
Der Rechtsstatus der Fraktionen ist nicht dem privaten, sondern dem öffentlichen Recht zuzuordnen und ergibt sich aus den Bestimmungen der HGO und den Geschäftsordnungen der Fraktionen (hessischer VGH, s. unten).Hilfsweise kann auf Vorschriften des Vereinsrechts zurückgegriffen werden (Meyer, s. unten)
Welche Rechte bestehen in der Fraktion?
Die Rechte der Fraktion bestehen in der Befugnis sich zu einer Fraktion zusammenschließen zu dürfen (§ 36 a Abs. 1 Satz 1 HGO); Anfragen an den Gemeindevorstand stellen zu dürfen (§ 50 Abs. 2 Satz 5 HGO); die Einberufung eines Akteneinsichtsausschusses beantragen zu dürfen (§ 50 Abs.