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Welche Form der Beglaubigung richtet sich nach?
Die Form der öffentlichen Beglaubigung richtet sich nach den §§ 39, 40 BeurkG [Beurkundungsgesetz]. Danach ergibt sich auch, dass bei einer Unterschrift eines Vertreters, der im Namen des Vertretenen gehandelt hat, der Beglaubigungsvermerk auch die Person des Vertreters bezeichnen muss.
Wann wird eine Übereinstimmungserklärung benötigt?
Wann wird eine Übereinstimmungserklärung benötigt? Die Übereinstimmungserklärung wird nach Abschluss der Arbeiten benötigt und dient unter anderem der vollständigenDokumentation der erledigten Arbeiten.
Wie geht es mit der Allgemeingültigkeit von Untersuchungen?
Es geht also um die Allgemeingültigkeit von in Untersuchungen erzielten Ergebnissen. Dabei sortiert man nach bestimmten Arten von Übertragbarkeit: zeitliche Übertragbarkeit, Übertragbarkeit auf Populationen und situationsbedingte Übertragbarkeit.
Wie wichtig ist die Validität einer Untersuchung?
Validität ist enorm wichtig, um die Güte einer Untersuchung zu gewährleisten. Dabei geht es im Kern darum herauszufinden, ob Mess- und Untersuchungsergebnisse die Wirklichkeit so genau wie möglich widerspiegeln. In anderen Worten: Messe ich auch wirklich das, was ich messen will?
Wie lang ist die Gültigkeitsdauer für eine enge Bindung?
Rechtlich gilt seit 01.05.2016 eine maximale Gültigkeitsdauer von 24 Monaten. Durch eine im Juni 2017 gültige Änderung (EU-VO 2017/989) wurde die enge Bindung zwischen Ausstellungsdatum und Anfangsdatum der Gültigkeit aufgehoben.Seitdem ist für den Gültigkeitszeitraum ausschlaggebend:
Welche gesetzlichen Regelungen gelten für die amtliche Beglaubigung?
Die gesetzlichen Regelungen für die amtliche Beglaubigung findet sich in den §§ 33 und 34 VwVfG (Sozialrecht: § 29 und § 30 SGB X). Es ist demnach nur jenen Behörden gestattet, eine amtliche Beglaubigung auszustellen, welche das entsprechende Dienstsiegel besitzen.
Was ist zuständig für die öffentliche Beglaubigung?
Zuständig für die öffentliche Beglaubigung ist in der Regel der Notar gem. § 56 Abs. 4 BeurkG. Etwas anderes kann sich jedoch ausnahmsweise aus Landesrecht ergeben.