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Wann leitet Staatsanwaltschaft Ermittlungsverfahren ein?
Die Staatsanwaltschaft bzw. die Polizei leitet nach § 160 StPO bzw. § 163 StPO ein Ermittlungsverfahren ein, sofern ein Anfangsverdacht einer Straftat besteht. Dafür muss die Strafverfolgungsbehörde Kenntnis von Tatsachen erhalten, die den Verdacht einer Straftat begründen.
Ist Staatsanwaltschaft an Rechtsprechung gebunden?
Nach einer anderen, in der Literatur vertretenen Auffassung, besteht eine Bindung der Staatsanwaltschaft an die höchstrichterliche Rechtsprechung nicht.
Wer beauftragt die Staatsanwaltschaft?
Die Staatsanwaltschaft wird daher häufig auch als „objektivste Behörde der Welt“ bezeichnet. Sie darf von allen Behörden Auskunft verlangen und Ermittlungen jeder Art entweder selbst vornehmen oder die Polizei damit beauftragen, soweit keine besonderen gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
Wie lange dauert es bis ein Verfahren eröffnet wird?
Das eigentliche Kernstück des Verfahrens, die Gerichtsverhandlung bzw. Hauptverhandlung vor Gericht, kann an einem einzelnen Tag erledigt sein. Sie kann jedoch auch – in mehreren Terminen – einige Tage, in komplexen Fällen über Wochen und Monate dauern.
Wie wird eine Anklage erhoben?
Anklage (auch öffentliche Klage genannt) wird in einem Strafverfahren von der Anklagebehörde (in vielen Staaten die Staatsanwaltschaft) erhoben, wenn nach dem durchgeführten Ermittlungsverfahren ein hinreichender Tatverdacht besteht, dass ein Beschuldigter eine strafbare Tat begangen hat. Die Anklage ist somit der Beginn eines Gerichtsverfahrens.
Was ist eine Anklage?
Anklage. Anklage (auch öffentliche Klage genannt) wird in einem Strafverfahren von der Anklagebehörde (in vielen Staaten die Staatsanwaltschaft) erhoben, wenn nach dem durchgeführten Ermittlungsverfahren ein hinreichender Tatverdacht besteht, dass ein Beschuldigter eine strafbare Tat begangen hat. Die Anklage ist somit der Beginn…
Ist die Anklage nach Abschluss der Ermittlungen erhoben?
Wird nach Abschluss der Ermittlungen keine Anklage erhoben, kommt für den Verletzten auch ein sog. Klageerzwingungsverfahren gem. § 172 StPO in Betracht, das sich auf die Erhebung der Anklage richtet. In Österreich gibt es mit dem Antrag auf Fortführung ( § 195 StPO) ein ähnliches Instrument.
Was sind die Fehler in der Anklage?
A. Allgemeines. Fehler in der Anklage pflanzen sich gern im gesamten Verfahren fort und führen zu vermeidbaren Urteilsaufhebungen. Die Anklage soll einfach, klar und übersichtlich sein, damit der Angeklagte aus ihr entnehmen kann, was ihm vorgeworfen wird und sich verteidigen kann ( Informationsfunktion OLG Celle StV 1998, 531).