Was ist die Aufgabe der Kinder und Jugendhilfe?
Sie berät und unterstützt Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung ihrer Kinder. Eine Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe ist die Mitwirkung in familien- und jugendgerichtlichen Verfahren. Die bundesrechtliche Grundlage für die Kinder- und Jugendhilfe ist das Achte Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII).
Warum braucht man Kinderrechte?
September 1924 wurde die Charta von der Generalversammlung des Völkerbundes verabschiedet und als Genfer Erklärung bekannt. Die Erklärung enthielt grundlegende Rechte der Kinder in Bezug auf ihr Wohlergehen und sollte dazu beitragen, den Schutz bzw. die Versorgung der Kinder in der Zwischenkriegszeit zu sichern.
Welche Leistungen umfasst die Kinder- und Jugendhilfe?
z.B. Beratung, Aufklärung, Vorträge. Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege. Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen, z.B. bei Gewalt in der Familie. Mitwirkung in Verfahren vor den Familiengerichten, z.B. bei Sorgerechtsstreitigkeiten.
Was zählt zu Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe?
Leistungen der Jugendhilfe sind: Jugendarbeit (§ 11 SGB VIII), Jugendsozialarbeit (§ 13 SGB VIII) und erzieherischer Kinder- und Jugendschutz (§ 14 SGB VIII) Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege – Kindertagesbetreuung (Kindergärten, Schulhorte, Kinderläden, Kinderkrippen, Kindertagespflege)
Warum gibt es extra Kinderrechte?
Jeder Mensch hat Rechte – dafür gibt es die Charta der Menschenrechte. Kinder sind auch Menschen, aber sie haben besondere Bedürfnisse in Bezug auf ihre Förderung, ihren Schutz, ihre Mitbestimmung und ihre Entwicklung. Darum hat die UNO vor mehr als 25 Jahren die UN-Konvention über die Rechte des Kindes verabschiedet.
Welche Bedeutung haben die Kinderrechte?
Im Einzelnen bedeutet das: Jedes Kind hat das Recht auf alle Dinge, die es zum Leben braucht. Jedes Kind hat das Recht, gesund, umsorgt und vor Gewalt geschützt aufzuwachsen. Jedes Kind hat das Recht, bei seinen Eltern zu wohnen oder, sollten die Eltern getrennt leben, Kontakt zu beiden Elternteilen zu haben.