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Wo dürfen Waffen aufbewahrt werden?
Erlaubnispflichtige Schusswaffen müssen in einem Waffenschrank/Tresor der Widerstandgrade 0 oder 1 (Norm DIN/EN 1143-1) aufbewahrt werden. Bis 2017 war es erlaubt, solche Waffen auch in Waffenschränken der alten Stufen A und B (nach VDMA 24992) aufzubewahren.
Wie sind Schusswaffen gemäß WaffG aufzubewahren?
Die Pflicht zu sicheren Aufbewahrung betrifft alle Arten von Waffen, auch Schreckschuss- und Luftdruckwaffen. Erlaubnispflichtige Schusswaffen müssen in klassifizierten Waffenschränken aufbewahrt werden.
Wo darf ich einen Waffenschrank aufstellen?
In welchen Räumlichkeiten dürfen Sie den Waffenschrank aufstellen? Ein Waffenschrank ist grundsätzlich so aufzustellen, dass lediglich der Waffenbesitzer und dessen engste Angehörige (Ehe- oder Lebenspartner) Zugang zum Aufstellort haben.
Wie müssen Schusswaffen und Munition aufbewahrt werden?
Schusswaffen und Munition müssen sicher verwahrt werden. Das bedeutet, dass sie in zumutbarer Weise vor unberechtigtem Zugriff geschützt werden müssen. Insbesondere müssen Behältnisse oder Räumlichkeiten, in denen Waffen und Munition verwahrt werden, ein- oder aufbruchsicher sein.
Wie müssen Kurzwaffen aufbewahrt werden?
Darf ich in Schützenhäusern und Schießstätten meine Waffen aufbewahren? Vereinseigene erlaubnispflichtige Kurzwaffen und Langwaf- fen dürfen in Schützenhäusern und Schießstätten aufbe- wahrt werden (§ 14 AWaffV).
Was ist erlaubnisfreie Munition?
Aufbewahrung erlaubnisfreier Waffen und Munition Im Prinzip sind dies alle Waffen, die unter das Waffengesetz fallen, aber ab 18 Jahren frei erworben werden können.
Wer ist für die Aufbewahrung von Schusswaffen verantwortlich?
Die Art der Aufbewahrung wird in § 36 WaffG und in der Allgemeinen Verordnung zum Waffengesetz (AWaffV) geregelt. Gemäß § 36 Abs. 3 WaffG hat derjenige, der Schusswaffen, Munition oder verbotene Gegenstände besitzt, der zuständigen Behörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen Maßnahmen auf Verlangen nachzuweisen.
Wie müssen Schusswaffen aufbewahrt werden?