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Was gehört zum gemeinschaftlichen Eigentum?
Zwingend zum Gemeinschaftseigentum zählen beispielsweise tragende Wände, das Dach, Haus- und Wohnungstüren, die Fassade, die Fenster und Ähnliches. Dies gilt auch für bestimmte Teile, die für den gemeinschaftlichen Gebrauch vorgesehen sind, beispielsweise die Zentralheizung, den Aufzug oder den Hausflur.
Was ist Sondereigentum Was ist gemeinschaftliches Eigentum?
Unter Wohnungseigentum versteht man das Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört (§ 1 Abs. 2 WEG). Gemeinschaftseigentum ist, was kein Sondereigentum ist und nicht im Eigentum eines Dritten steht.
Wer ist der Eigentümer der Wohnung?
Besitz ist die tatsächliche Herrschaft eine Person über eine Sache (§ 854 BGB). Derjenige, der in der Immobilie wohnt (z.B. Mieter) ist Besitzer. Derjenige, dem die Immobilie gehört, ist hingegen Eigentümer. In diesem Falle also der Vermieter.
Welche Wasserleitungen gehören zum Gemeinschaftseigentum?
Versorgungsleitungen, die wesentliche Bestandteile des Gebäudes sind, stehen zwingend im Gemeinschaftseigentum, soweit sie im Gemeinschaftseigentum verlaufen. Das gilt auch, wenn ein Leitungsstrang ausschließlich der Versorgung einer einzelnen Wohnung dient.
Sind Innenwände Gemeinschaftseigentum?
Eine Wand ist eine Wand? Sind Sie Eigentümer einer Eigentumswohnung, dann gehören tragende Wände zum Gemeinschaftseigentum – auch diejenigen, die sich innerhalb Ihrer Wohnung befinden. Alle nicht tragenden Wände in Ihrer Wohnung gehören zu Ihrem Sondereigentum und befinden sich somit in Ihrem Besitz.
Was versteht man unter Sondereigentum?
Das Sondereigentum ist ein Recht an einer Eigentumswohnung, das dem Volleigentum weitgehend gleichgestellt ist. Das Wohnungseigentum setzt sich aus dem Sondereigentum und dem Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum zusammen. Was zum Sondereigentum zählt, ist gesetzlich nicht definiert.