Inhaltsverzeichnis
Welche Voraussetzungen müssen für einen Integrationstest erfüllt werden?
Wann können Sie einen Einbürgerungsantrag stellen?
- Kenntnisse der niederländischen Gesellschaft (KNM)
- Schreibfertigkeit Niveau A2.
- Lesekompetenz Niveau A2.
- Hörverstehen Niveau A2.
- Sprachfertigkeit Niveau A2.
Welche Voraussetzungen für deutsche Staatsangehörigkeit?
Einbürgerungsvoraussetzungen
- unbefristetes oder auf Dauer angelegtes Aufenthaltsrecht zum Zeitpunkt der Einbürgerung.
- geklärte Identität und Staatsangehörigkeit.
- Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes.
- grundsätzlich Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit.
Wie kann ich die niederländische Staatsbürgerschaft erwerben?
Der Erwerb der Staatsangehörigkeit durch Erteilung geschieht auf der Grundlage der Naturalisation. Wer durch Naturalisation die niederländische Staatsbürgerschaft erwerben möchte, muss grundsätzlich eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen ( Art. 7 bis 13 RWN), unter anderem:
Wie verliert ein deutscher Staatsbürger die deutsche Staatsbürgerschaft?
Grundsätzlich verliert ein deutscher Staatsbürger, der die Staatsbürgerschaft eines anderen Drittstaates erwirbt, die deutsche Staatsbürgerschaft. Wenn Sie den Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft verhindern möchten und als Deutscher eine zweite Staatsbürgerschaft erwerben möchten, benötigen Sie dazu eine sog.
Wie erwirbt man eine niederländische Staatsangehörigkeit?
Durch Geburt erwirbt ein Kind die niederländische Staatsangehörigkeit, wenn mindestens ein Elternteil zu dieser Zeit niederländischer Staatsbürger ist. Ein nichtehelich geborenes Kind eines niederländischen Vaters und einer nicht-niederländischen Mutter erwirbt sie nur dann,…
Welche niederländischen Staatsbürger sind Unionsbürger?
Alle niederländischen Staatsbürger sind Unionsbürger. Die Freizügigkeit und andere EU-Rechte von nicht-niederländischen Unionsbürgern sind jedoch in Bezug auf die karibischen niederländischen Gebiete eingeschränkt. Der Erwerb der Staatsangehörigkeit geschieht „ von Rechts wegen “ grundsätzlich auf der Grundlage des Abstammungsprinzips.