Inhaltsverzeichnis
Kann die Polizei einen vorläufigen Ausweis ausstellen?
Bei einem abgelaufenen Reisepass oder Personalausweis kann die Bundespolizei einen Reiseausweis als Passersatz für deutsche Staatsangehörige ausstellen. Dies gilt nur, wenn die Erteilung eines (vorläufigen) Reisedokumentes bei einer Passbehörde nicht mehr rechtzeitig zu erwarten ist.
Wer stellt vorläufige Reisepässe aus?
Den vorläufigen Reisepass können Sie genau wie den normalen Reisepass bei der Passbehörde beziehungsweise beim Bürgeramt Ihrer Wohngemeinde beantragen. Der Auftrag für das Reisedokument muss nicht von der Bundesdruckerei bearbeitet werden.
Ist ein vorläufiger Personalausweis ein gültiges Dokument?
Der vorläufige Personalausweis ist ein Papierdokument und enthält keine elektronischen Funktionen. Die Gültigkeitsdauer wird dem Nutzungszweck angepasst und darf nicht mehr als drei Monate betragen. Vorläufige Personalausweise können auch in mehrfacher Folge ausgestellt werden.
Wie lange kann man einen Reisepass überziehen?
Der Reisepass ist in der Regel zehn Jahre gültig. Ausgenommen sind Reisepässe für Minderjährige unter zwölf Jahren und weitere Reisepässe. Nach Ende der Gültigkeit muss ein neuer Reisepass ausgestellt werden – Verlängerungen sind nicht möglich.
Was ist ein grüner Reisepass?
Der Grüne Pass ist ein Nachweis. Der Grüne Pass besteht aus 3 Zertifikaten. Er zeigt das: Ich bin geimpft.
Wohin kann ich mit einem vorläufigen Reisepass fliegen?
In Notfällen kann Ihnen für bestimmte Reiseziele die Bundespolizei an der Grenze einen Reiseausweis als Passersatz ausstellen. Informieren Sie sich anhand der Länderliste der Bundespolizei, welche Staaten in Deutschland ausgestellte Passersatzpapiere anerkennen.
Hat der vorläufige Personalausweis die gleiche Nummer?
Vorläufige Personalausweise haben Nummern mit einem Buchstaben und sieben Ziffern. In der maschinenlesbaren Zone von Personalausweis und Reisepass (Machine readable zone – MRZ) ist neben der Seriennummer auch eine Prüfziffer enthalten (vgl. § 5 Abs. 4 PAuswG und § 4 PassG).