Was ist ein Ausbildungsvisum?
Mit dem Visum beziehungsweise der Aufenthaltserlaubnis zur Ausbildungsplatzsuche können Sie bis zu sechs Monate nach Deutschland einreisen, um sich vor Ort auf eine Ausbildungsstelle zu bewerben. Während dieser Zeit dürfen Sie keiner Erwerbstätigkeit nachgehen.
Kann ich für jemanden ein Visum beantragen?
Ein Besuchervisum für Deutschland kann man bei der zuständigen Auslandsvertretung beantragen. In Deutschland handelt es sich hierbei um deutsche Botschaften und Konsulate die für den jeweiligen Wohnbezirk zuständig sind.
Was braucht man für ein Ausbildungsvisum?
Checkliste Ausbildungsvisum Deutschland: Nachweis über den Ausbildungsplatz (z.B. Ausbildungsvertrag) Nachweis über Deutschkenntnisse (Sprachniveau B1) Krankenversicherung: Sie müssen ein Bestätigungsschreiben einer Versicherung einreichen, bei der Sie eine Reisekrankenversicherung abgeschlossen haben.
Was muss ich tun um ein Visum zu bekommen?
Grundsätzlich sind immer erforderlich:
- ein ausgefülltes und unterzeichnetes Visumantragsformular,
- ein gültiger Reisepass,
- aktuelle biometrische Passfotos,
- die Gebühr für die Beantragung des Visums.
Was ist für die Arbeitserlaubnis erforderlich?
Wichtig: Für die Arbeitserlaubnis ist ein Aufenthaltstitel erforderlich. Diesen Aufenthaltstitel erteilt die ausstellende Behörde immer gemeinsam mit der Arbeitserlaubnis. Da die Arbeitserlaubnis in Abhängigkeit zum Aufenthaltstitel steht, muss der Nachweis des Wohnsitzes in Form eines Mietvertrages erfolgen.
Ist die Arbeitserlaubnis für Ausländer erteilt?
Möglich ist auch, dass der Ausländer einen Ausbildungsberuf erlernt und abgeschlossen hat. Die Arbeitserlaubnis für Ausländer kann auch ohne Zustimmung der Arbeitsagentur erteilt werden, wenn sich Personen nur vorübergehend aus Heilungs- oder Wiedereingewöhnungsgründen sowie zur Besserung und Erziehung hier befinden.
Welche Gesetze bilden die Rechtsgrundlage für eine Arbeitserlaubnis?
Verschiedene Gesetze bilden die Rechtsgrundlage für eine Arbeitserlaubnis in Deutschland: Das Zuwanderungsgesetz, das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) und die Beschäftigungsverordnung von Ausländerinnen und Ausländern (BeschV).
Ist die Arbeitserlaubnis vom Aufenthaltstitel abhängig?
Da die Arbeitserlaubnis vom Aufenthaltstitel abhängt, muss der Antragsteller durch Vorlage eines Mietvertrags einen Wohnsitz nachweisen. Gelingt dies, stellt die Bewilligung durch die zuständige Ausländerbehörde in der Regel kein größeres Problem dar. In vielen Fällen muss aber zusätzlich noch die Bundesagentur für Arbeit (BA) zustimmen.
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