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Wo kann man als Deutscher arbeiten?
Ausländer aus Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes dürfen eine Beschäftigung in Deutschland grundsätzlich nur ausüben, wenn ihr Aufenthaltstitel es erlaubt. Der Arbeitsmarktzugang von Ausländern wird durch die Beschäftigungsverordnung limitiert.
Wie lange darf ich Homeoffice im Ausland machen?
Vor allem in der EU sei dies weniger ein Problem, erklärt Devey, solange das Homeoffice aus dem Ausland mit dem Arbeitgeber abgestimmt oder von ihm angewiesen sei und der ununterbrochene Auslandsaufenthalt nicht länger als 24 Monate andauere.
Wo bekomme ich die Arbeitserlaubnis?
Sie müssen vor der Aufnahme einer Beschäftigung eine Arbeitserlaubnis bei der zuständigen Agentur für Arbeit einholen. Diese Art der Aufenthaltserlaubnis erhalten Sie zeitlich befristet. Sie können sie auf Antrag verlängern lassen.
Wer lebt und arbeitet im europäischen Ausland?
Wer im europäischen Ausland arbeitet und dort auch lebt, hat im Vergleich zu Deutschland mit ein paar Einschränkungen in der sozialen Absicherung zu rechnen. Die Krankenversicherungen leisten oftmals nicht so gut (hier schafft eine private Zusatzversicherung Abhilfe), bestimmte Renten werden ggf.
Wie gilt die Sozialversicherung in mehreren EU-Ländern?
Arbeitet man in mehreren EU-Ländern, aber nicht im Wohnstaat, dann gilt im Prinzip die Sozialversicherung des Landes, in dem der Arbeitgeber ansässig ist. Arbeitet man für verschiedene Arbeitgeber in mehreren EU-Ländern, aber nicht im Wohnstaat, dann gilt die Sozialversicherungspflicht des Wohnlandes.
Welche Sozialgesetzgebung gibt es in mehreren Ländern?
Wenn Sie in mehreren Ländern arbeiten, finden Sie in der EU-Verordnung Zuweisungsregeln, die festlegen, welche Sozialgesetzgebung angewendet werden muss. Wichtig ist, ob Sie als Selbstständiger, Arbeitnehmer oder Beamter tätig sind. Zudem ist auch wichtig, ob Sie auch in den Niederlanden (Ihrem Wohnland) arbeiten.
Ist eine Arbeitserlaubnis für EU-Bürger notwendig?
Der wichtigste Punkt: Eine Arbeitserlaubnis ist für EU-Bürger nicht notwendig, um als Angestellter oder selbstständig in einem anderen EU-Land zu arbeiten. Und auch in der Schweiz sind diese Formalien aufgrund von Abkommen abgeschafft worden.