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Ist der Arbeitgeber verpflichtet Fahrtkosten zu zahlen?
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Arbeitnehmer analog §§ 670, 675 BGB diejenigen Reisekosten als Auslagenersatz zu ersetzen, die der Arbeitnehmer bei Ausführung der ihm übertragenen Arbeit gemacht hat und die er den Umständen nach für erforderlich halten durfte.
Was kann ich absetzten wenn Arbeitgeber Fahrtkosten übernimmt?
Der Fahrtkostenzuschuss ist ein zusätzlicher Betrag, den der Arbeitgeber freiwillig für die Fahrtkosten des Arbeitnehmers bezahlt. Erhält ein Arbeitnehmer den Fahrtkostenzuschuss durch den Arbeitgeber, kann er in seiner Steuererklärung keine Werbungskosten für die Fahrten zum Arbeitsplatz geltend machen.
Was kann als Reisekosten abgerechnet werden?
Unter Reisekosten fallen alle Kosten, die im Zusammenhang einer Dienstreise entstehen. Darunter fallen zum Beispiel die Fahrtkosten (Auto, Bahn, Flugzeug), die Übernachtung, der Verpflegungsmehraufwand und die Reisenebenkosten.
Wann kann man Reisekosten geltend machen?
Reisekosten sind als Werbungskosten abziehbar, wenn sie durch eine beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit entstanden sind. Eine Auswärtstätigkeit liegt vor, wenn Du vorübergehend außerhalb Deiner Wohnung und Deiner ersten Tätigkeitsstätte beruflich tätig geworden bist.
Wer bezahlt die Fahrt zur Kur?
Die Fahrtkosten zur Reha müssen Patienten – wie erwähnt – nicht selbst übernehmen. Sie werden unter bestimmten Voraussetzungen und bis zu einer festgelegten Höchstgrenze vom gleichen Kostenträger übernommen, der auch für die medizinischen Rehabilitationsleistungen zuständig ist.
Welche gesetzliche Regelung gibt es für die Reisekosten des Arbeitnehmers?
Antwort: Tatsächlich gibt es keine gesetzliche Regelung dazu, dass der Chef die Reisekosten, bzw. speziell den Verpflegungsmehraufwand oder die Spesen seines Arbeitnehmers zu tragen hat. Eine Verpflichtung hierzu ergibt sich erst dann, wenn dies im Arbeitsvertrag (bzw. im übergeordneten Tarifvertrag) des Arbeitnehmers festgeschrieben worden ist.
Kann der Chef die Reisekosten des Arbeitnehmers tragen?
Antwort: Tatsächlich gibt es keine gesetzliche Regelung dazu, dass der Chef die Reisekosten, bzw. speziell den Verpflegungsmehraufwand oder die Spesen seines Arbeitnehmers zu tragen hat.
Ist es gesetzlich geregelt die Reisekosten zu tragen?
Antwort: Tatsächlich gibt es keine gesetzliche Regelung dazu, dass der Chef die Reisekosten, bzw. speziell den Verpflegungsmehraufwand oder die Spesen seines Arbeitnehmers zu tragen hat. Eine Verpflichtung hierzu ergibt sich erst dann, wenn dies im Arbeitsvertrag (bzw.
Kann der Arbeitgeber die Fahrtkosten verweigern?
Der Arbeitgeber darf die Erstattung im Nachhinein nicht verweigern, wenn er im Vorfeld die Kostenübernahme nicht ausgeschlossen hat. Die Erstattung der Fahrtkosten können Sie bei Ihrem Arbeitgeber beantragen.