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Welche Ausländer benötigen einen Aufenthaltstitel?
Ausländer, die in die Bundesrepublik einreisen oder sich hier aufhalten wollen, bedürfen grundsätzlich eines Aufenthaltstitels.
Haben Italiener einen Aufenthaltstitel?
Der permesso di soggiorno ist eine italienische Aufenthaltsgenehmigung. Der Grund für die Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung ist im soggiorno vermerkt.
Welche Länder brauchen einen Aufenthaltstitel in Deutschland?
Ein Ausländer, der nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der EU, Islands, Liechtensteins, Norwegens, der Schweiz, der USA, Australiens, Israels, Japans, Kanadas, der Republik Korea oder Neuseelands besitzt, benötigt für den Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland einen Aufenthaltstitel und damit …
Wie kann die Aufenthaltserlaubnis erteilt werden?
Nur in Ausnahmefällen kann der Nachweis der Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten durch eine schriftliche Bestätigung der Behörden des anderen EU-Mitgliedsstaats erbracht werden. Die Aufenthaltserlaubnis kann dann nur im Wege des Ermessens erteilt werden.
Ist eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis möglich?
Eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ist nur möglich, wenn die Voraussetzungen, die bei der erstmaligen Erteilung gefordert werden, auch weiterhin vorliegen. Allerdings kann die zuständige Behörde eine Verlängerung ausschließen, wenn der Aufenthalt nach seiner Zweckbestimmung nur vorübergehend sein sollte.
Was ist ein Aufenthaltstitel in der Bundesrepublik Deutschland?
Der Besitz eines Aufenthaltstitels (Werbung) ist die zentrale Voraussetzung für Einreise und Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland. Es gibt eine ganze Reihe von Ausländern (Werbung), die ohne Aufenthaltstitel einreisen und sich im Bundesgebiet aufhalten dürfen. Dazu andernorts.
Wie kann ein unbefristeter Aufenthaltstitel erbracht werden?
Ein unbefristeter Aufenthaltstitel ohne diesen Zusatz ist regelmäßig nicht ausreichend. Nur in Ausnahmefällen kann der Nachweis der Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten durch eine schriftliche Bestätigung der Behörden des anderen EU-Mitgliedsstaats erbracht werden.