Wann darf die deutsche Staatsbürgerschaft entzogen werden?
Der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit ist hingegen nach Art. 16 Abs. 1 S. 2 GG zulässig; dieser darf jedoch nur auf Grund eines Gesetzes eintreten und zudem nur dann gegen den Willen des Betroffenen, wenn er dadurch nicht staatenlos wird.
Wie kann man die deutsche Staatsbürgerschaft verlieren?
Inhalt
- Verlust durch Annahme einer fremden Staatsangehörigkeit.
- Verlust durch Auslandsaufenthalt vor 1914.
- Verlust durch Adoption.
- Verlust durch Eintritt in fremde Streitkräfte.
- Verlust durch Legitimation.
- Verlust durch Eheschließung.
- Verlust durch Verzicht.
- Weitere Informationen.
Kann man die deutsche Staatsbürgerschaft ablegen?
Einen Verzicht kann erklären, wer bereits neben der deuten Staatsangehörigkeit mindestens eine weitere Staatsangehörigkeit besitzt und seine deutsche Staatsangehörigkeit aufgeben möchte. Hierfür steht ein gesonderter Vordruck mit Merkblatt des Bundesverwaltungsamtes zur Verfügung!
Was gilt in Frankreich für die Staatsbürgerschaft?
In Frankreich gilt das „ius soli“, also das „Recht des Bodens“, uneingeschränkt: Wer in Frankreich geboren wird, erhält die französische Staatsbürgerschaft – unabhängig von der Nationalität der Eltern.
Welche Ausnahmen gelten für deutsche Staatsbürger?
Ausnahmen gelten für EU- und Schweizer Staatsbürger und für die Kinder und Enkel von Einwanderern. Der Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft nach Geburtsortprinzip („ius soli -Recht des Bodens) gilt mit Einschränkungen.
Sind alle Voraussetzungen für die kanadische Staatsbürgerschaft erfüllt?
Sind alle Voraussetzungen für den Antrag auf kanadische Staatsbürgerschaft erfüllt, erhält man das “Certificate of Canadian Citizenship”. Dieses Dokument weist den Inhaber als kanadischen Staatsbürger aus und kann benutzt werden, um einen kanadischen Pass zu beantragen. [13. Juli 2021] „Am I Canadian?“
Was enthält die französische Verfassung zur Staatsangehörigkeit?
Während die französische Verfassung bislang gar keine Regel zur Staatsangehörigkeit enthält, gebietet das deutsche Grundgesetz in Artikel 16 lakonisch: „Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden.“