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Welche Unterlagen für Residencia?
Wenn du diese Unterlagen zur zuständigen Behörde mitbringst, ist die Residencia schnell erstellt:
- deinen Personalausweis oder Reisepass.
- eine Kopie deines Personalausweises oder Reisepasses.
- einen Nachweis über eine private oder gesetzliche Krankenversicherung – möglichst auf Spanisch oder Englisch.
Wo beantrage ich die Residencia?
Bei einer Ausländerbehörde („Oficina de Extranjería“) oder bei einer Polizeidienststelle („Comisaría de Policía“) in der Provinz, wo Sie wohnen bzw. vorhaben, sich aufzuhalten oder ihren Wohnsitz zu begründen.
Wie lange dauert es die nie zu beantragen?
Bringen Sie alle Unterlagen persönlich zum nächsten spanischen Konsulat. Wenn alles gut geht, erhält das Generalkonsulat nach einer Bearbeitungszeit von ungefähr einer Woche die beantragte NIE-Bescheinigung und leitet Ihnen diese umgehend per Email zu.
Was brauche ich für die NIE Nummer?
Bei EU-Bürgern: Personalausweis mit eingetragener aktueller Meldeadresse oder Reisepass jeweils im Original. Da im Reisepass keine Meldeadresse eingetragen ist, muss, wenn man den Reisepass als Lichtbildausweis mitbringt, zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) vorgelegt werden.
Wie bekomme ich nie?
Die spanische Ausländeridentitätsnummer (NIE) kann über das Konsulat von Spanien beantragt werden, in dessen Konsularbezirk die Antragsteller ihre Meldeadresse haben.
Was ist ein Empadronamiento?
Die Anmeldung des neuen Wohnsitzes erfolgt im sogenannten „Ayuntamiento“, dem Rathaus der Gemeinde. Diese Registrierung nennt sich „Empadronamiento“ und du erhältst dann das „Certificado de Empadronamiento“ – die spanische Meldebescheinigung.
Wo beantrage ich eine NIE Nummer?
Ort der Antragstellung: Ausländer, die sich In Spanien aufhalten oder in Spanien ansässig sind, können eine NIE persönlich oder mit notarieller Vollmacht bei der zuständigen Ausländerabteilung (Oficina de Extranjeros) bzw. Polizeikommissariat (Comisaría de Policía) in Spanien beantragen.
Was ist die Anmeldebescheinigung für eine Residencia in Spanien?
Die Anmeldebescheinigung enthält den Namen, die Nationalität, die Wohnanschrift, die N.I.E. („Número de identidad de extranjero“ – Ausländeridentidätsnummer) und das Datum der Eintragung. Mit der Eintragung als „residente“ gelten Sie verwaltungstechnisch als ansässig in Spanien. Wer muss die Residencia in Spanien beantragen?
Kann man sich als „residente“ in Spanien eintragen?
Sie können sich als „Residente“ in Spanien eintragen und somit länger als 3 Monate in Spanien wohnen, wenn auf Ihre Situation einer dieser Fälle zutriff t: 1. Sie sind abhängig beschäftigt in Spanien
Was ist die Anmeldebescheinigung in Spanien?
Was ist die „Residencia“ bzw. die Anmeldebescheinigung? Mit der spanischen „Residencia“ ist die Eintragung in das zentrale Register für Ausländer („Registro Central de Extranjeros“) in Spanien gemeint. Umgangssprachlich wird auch die Anmeldebescheinigung als „Residencia“ bezeichnet.
Ist man als Resident in Spanien steuerpflichtig?
Wichtig zu wissen: Hat man sich als Resident gemeldet, somit also den Hauptwohnsitz (Residencia) auf den Kanaren, wird man in Spanien steuerpflichtig. Das bedeutet, man muss sein Welteinkommen in Spanien versteuern und eine spanische Steuererklärung machen.