Können Griechen in Deutschland arbeiten?
Als freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger haben Sie uneingeschränkten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt . Sie und Ihre Familienangehörigen benötigen weder für die Einreise noch für die Beschäftigung in Deutschland ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis (§ 2 FreizügG/EU).
Wie lange darf ich als Deutscher in Griechenland bleiben?
Deutsche Staatsbürger benötigen für einen Aufenthalt bis 90 Tage kein Visum. Alle EU-Bürger haben das Recht, sich bis zu 90 Tage binnen eines Halbjahres, ohne Visum in Griechenland aufzuhalten. Jeder Reisende ist verpflichtet, seinen gültigen Personalausweis oder Reisepass mitzuführen.
Wie lange dauert ein Arbeitsvisum für Deutschland?
Ein Arbeitsvisum wird immer in Form eines Langzeitvisum für Deutschland (nationale Visa Typ D) gestellt. Für ein nationales Visum müssen Sie mit einer Bearbeitungszeit von bis zu drei Monaten rechnen. Die Bearbeitungszeit hängt neben Ihrer persönlichen Situation auch immer von der Anzahl der aktuellen Bewerbungen ab.
Wann kannst du dein Visum verlängern?
Dein Visum kannst du bei der Ausländerbehörde deiner Stadt verlängern oder alternativ dazu eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Da die Bearbeitung Zeit beansprucht, sollte der entsprechende Antrag bereits ca. zwei Monate vor dem Ablauf deines Visums gestellt werden.
Wie können sie mit einem Arbeitsvisum in Deutschland arbeiten?
Nur mit einem Arbeitsvisum können Sie eine Aufenthaltserlaubnis zur Aufnahme einer qualifizierten Beschäftigung in Deutschland bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragen. Beachten Sie dass Sie mit einem Schengen-Visum Typ C nicht in Deutschland arbeiten und keine Aufenthaltserlaubnis beantragen können.
Wo beantrage ich das Visum?
Zuständigkeit zur Visumerteilung – Wo beantrage ich das Visum? Verantwortlich für die Visumerteilung sind die Botschaften und Generalkonsulate (Auslandsvertretungen) der Bundesrepublik Deutschland. Örtlich zuständig für die Bearbeitung des Visumantrags ist die Auslandsvertretung, in deren Amtsbezirk Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt bzw.