Wo beantrage ich die blaue Karte?
Die Blaue Karte EU in Deutschland muss innerhalb eines Monats nach der Einreise bei der für Ihren Wohnort zuständigen Ausländerbehörde beantragt werden. Nach Erteilung der Blauen Karte EU kann die Beschäftigung aufgenommen werden.
Wie bekommt man Aufenthalt in Deutschland?
Für eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Gesicherter Lebensunterhalt.
- Besitz der Aufenthaltserlaubnis seit mindestens fünf Jahren.
- Kein offenes Strafverfahren.
- Gute Deutschkenntnisse und Kenntnisse der deutschen Gesellschaftsordnung.
Wie kann ich die Blaue Karte EU beantragen?
Hochqualifizierte Fachkräfte und Akademiker aus Drittstaaten außerhalb der EU können die Blaue Karte EU als vereinfachte befristete Arbeitsgenehmigung beantragen. Der Antrag muss bei der zuständigen Ausländerbehörde gestellt werden. Die Ausländerbehörde ist in aller Regel bei den Landkreisen (mittlere Verwaltungsebene) angesiedelt.
Wie lange wird die Blaue Karte erteilt?
Wenn das Arbeitsverhältnis kürzer als vier Jahre ist, wird die Blaue Karte für die Dauer des Arbeitsvertrags plus drei Monate erteilt. Die Dauer der Aufenthaltserlaubnisse begleitender Familienangehöriger ist an die Dauer der Blauen Karte EU anzupassen.
Wie lange wird die Blaue Karte EU befristet?
Die Blaue Karte EU wird auf maximal vier Jahre befristet. Wenn das Arbeitsverhältnis kürzer als vier Jahre ist, wird die Blaue Karte für die Dauer des Arbeitsvertrags plus drei Monate erteilt. Die Dauer der Aufenthaltserlaubnisse begleitender Familienangehöriger ist an die Dauer der Blauen Karte EU anzupassen.
Was ist die Blaue Karte für Nicht-EU-Bürger?
Die Blaue Karte stellt gleichzeitig eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für nicht-EU-Bürger dar, die hochqualifizierte Arbeitsplätze besetzen können, aber wegen der schlechten wirtschaftlichen Arbeitsmarktsituation in Ihrer Heimat keine Arbeit finden können.