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Was bedeutet öffentlich rechtliche Namensänderung?
In der Bundesrepublik Deutschland ist das Namensrecht von dem Grundsatz der Namenskontinuität geprägt. Eine Änderung des Familiennamens und des Vornamens ist deshalb nur eingeschränkt möglich. Die öffentlich-rechtliche Namensänderung dient dazu, Unzuträglichkeiten im Einzelfall zu beseitigen. …
Was sind gute Gründe für eine Namensänderung?
Beispiele für einen wichtigen Grund sind etwa anstößige Namen oder lächerlich klingende Namen. Auch Namen, die Schwierigkeiten in der Schreibweise oder bei der Aussprache verursachen, können unter Umständen eine Namensänderung rechtfertigen.
Wie sind Namensänderungen Öffentlich-rechtlicher Art möglich?
Namensänderungen öffentlich-rechtlicher Art. Nach dem Gesetz zur Änderung von Familiennamen und Vornamen ist aus wichtigem Grund die Änderung des Namens eines Deutschen oder eines Staatenlosen, Flüchtlings, Asylbewerbers mit Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland (§1 NamÄndG) möglich.
Wie ist eine Namensänderung möglich?
Auf die Plätze, fertig, los! Eine Namensänderung muss gute Gründe haben. Sie ist aus konkretem Anlass nach bürgerlich-rechtlichen Regeln möglich, ansonsten in Ausnahmesituationen nur nach engen öffentlich-rechtlichen Grundsätzen erlaubt. Wo Sie diese beantragen, bestimmt das Gesetz. Namen sind Teil der Persönlichkeit.
Welche Anlässe gibt es für eine Namensänderung?
Es gibt unterschiedliche Anlässe für eine Namensänderung. Danach richtet sich teils auch, wo Sie diese beantragen. Unterscheiden Sie die Namensänderung nach bürgerlich-rechtlichen Vorschriften (Regelfall) und nach öffentlich-rechtlichen Grundsätzen (Ausnahmefälle). Der Name bestimmt die Identität einer Person.
Ist die Entscheidung über die beantragte Namensänderung vorzunehmen?
Ergibt die bei der Entscheidung über die beantragte Namensänderung vorzunehmende Gewichtung ein Überwiegen des schutzwürdigen Interesses des Antragstellers an der Änderung des Familiennamens und liegt somit ein wichtiger Grund für die Namensänderung vor, so wird dem Antrag in der Regel stattgegeben. Über die Entscheidung wird eine Urkunde erteilt.