Wer hat Anspruch auf Entschädigung bei einem umgeleiteten Flug?
Anspruch auf Entschädigung bei umgeleiteten Flug. Wenn Sie mit mindestens drei Stunden Verspätung an dem eigentlich gebuchten Flughafen ankommen (zum Beispiel nach einem Bustransport) und die Ursache für die Verspätung kein sogenannter „ außergewöhnlicher Umstand “ ist, steht Ihnen eine Entschädigung zu.
Kann die Airline den Flug nicht mehr antreten?
Falls Sie den Flug nicht mehr antreten wollen, muss die Airline den kompletten Flugpreis (einschließlich Steuern und Gebühren) erstatten. In geeigneten Fällen kann die alternative Beförderung zum Endziel auch durch andere Verkehrsmittel wie Eisenbahn, Bus oder Schiff erfolgen.
Was muss die Fluggesellschaft für die Flugverspätung bezahlen?
Hierzu gehören Getränke, Verpflegung sowie Zugang zu Kommunikationsmitteln (Telefon und E-Mail). Sollte sich die Flugverspätung bis auf den nächsten Tag ziehen und eine Übernachtung notwendig sein, muss die Fluggesellschaft auch einen Hotelaufenthalt samt Transportwege vom Flughafen zum Hotel und wieder zurück bezahlen.
Was kann man bei einem Direktflug tun?
Im Normalfall aber, muss man das Flugzeug verlassen und in einen anderen Flieger umsteigen. Sogar bei einem Direktflug kann das vorkommen, denn ein Direktflug muss kein Non-Stop-Flug sein.
Wie lange dauert die Entschädigung nach dem Flug?
In Deutschland können Sie Ihre Entschädigung bis zu 3 Jahre nach dem Flug einfordern. Hierbei gilt es zu beachten, dass unwichtig ist, wann im Jahr der Flug stattfindet, oder stattfinden sollte. Der Anspruch auf Entschädigung gilt grundsätzlich bis zum 31. Dezember drei Jahre nach dem Flug.
Wie lange dauert eine Entschädigung bei der Airline?
Fluggäste, welche bei der Airline anrufen, werden in Warteschlangen vertröstet und Passagiere, die sich per E-Mail melden, müssen häufig bis zu 2 Monate auf eine Antwort warten. Frühestens zu diesem Zeitpunkt ist dann eine Auszahlung der Entschädigung möglich.
Wie kann ich eine Entschädigung aus der Fluggastrechteverordnung erhalten?
Um eine Entschädigung aus der Fluggastrechteverordnung erhalten zu können, ist es essenziell, dass eine bestätigte Buchung vorliegt und, dass sich der Passagier pünktlich am Check-In gemeldet hat. Dies muss auch geschehen, wenn eine Verspätung des Flugs bereits lange vorher bekannt ist.