Wer braucht ein Visum für Slowenien?
Deutsche Staatsbürger benötigen für einen Aufenthalt bis 90 Tage kein Visum. Alle EU-Bürger haben das Recht, sich bis zu 90 Tage binnen eines Halbjahres, ohne Visum in Slowenien aufzuhalten. Ein längerer Aufenthalt ist nur mit einer Aufenthaltserlaubnis gestattet.
Kann man durch Slowenien ohne Vignette?
Ohne Vignette auf slowenischen Autobahnen und Schnellstraßen zu fahren, ist keine gute Idee. Denn die slowenische Polizei kontrolliert viel und genau. Und der Preis für die Maut ist ein Klacks im Vergleich zur Strafe. Haben Sie bei einer Kontrolle keine Vignette, dann kann Sie das zwischen 300 und 800 Euro kosten.
Wie lang ist die Schengen-Visum Gültigkeit?
Schengen-Visum Aufenthaltsdauer: Neben der Schengen-Visum Gültigkeit ist auch die Aufenthaltsdauer entscheidend. Die Aufenthaltsdauer gibt an, wie viele Tage Sie sich maximal während der Schengen-Visum Gültigkeit im Schengen-Raum aufhalten dürfen. Beispiel: Ihr Schengen-Visum ist vom 01.01.2020 bis 31.02.2020 gültig.
Wie ist die Einreise nach Slowenien möglich?
Die Einreise nach Slowenien ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Reisedokumenten möglich: Vorläufiger Personalausweis: Ja, muss gültig sein. Slowenien ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957.
Was ist das einheitliche Schengen-Visum?
Das einheitliche Schengen-Visum (USV) Das einheitliche Schengen-Visum (Uniform Schengen Visa) ist die Erlaubnis eines Schengen-Mitgliedsstaates, das gewünschte Gebiet zu durchqueren oder sich dort bis zur Höchstdauer von 90 Tagen pro Halbjahr für eine bestimmte Zeit aufzuhalten, wobei der Beginn dieses Zeitraums das Datum der Einreise ist.
Was ist das Schengen-Visum der Kategorie C?
Staatsangehörige von 20 Staaten müssen das Schengen-Visum der Kategorie A beantragen, die anderen Drittstaaten profitieren vom sogenannten “Transitprivileg”. Das Kurzzeitvisum (Kategorie C): Das Schengen-Visum Typ C erlaubt einen Aufenthalt in der Schengen-Zone von maximal 90 Tagen im Zeitraum von 6 Monaten.