Was leisten sie bei der Reiserücktrittsversicherung?
Ihre Reiserücktrittsversicherung schützt Sie vor hohen Stornokosten, falls Sie Ihren Urlaub nicht wie geplant antreten können. Wir leisten weiterhin bei Reiserücktritt, Reiseabbruch und im Rahmen der Reise-Krankenversicherung, wenn eine COVID-19 Erkrankung oder eine andere epidemische oder pandemische Erkrankung diagnostiziert wird.
Ist die Reiseversicherung am Tag der Reisebuchung möglich?
Wir empfehlen Ihnen, eine Reiseversicherung am Tag der Reisebuchung abzuschließen. Spätestens in den folgenden drei Tagen. Liegt Ihre Reise mindestens 30 Tage in der Zukunft, ist der Abschluss bei uns bis 30 Tage vor Reiseantritt möglich.
Was leisten wir bei Reiserücktritt und Reiseabbruch?
Wir leisten weiterhin bei Reiserücktritt, Reiseabbruch und im Rahmen der Reise-Krankenversicherung, wenn eine COVID-19 Erkrankung oder eine andere epidemische oder pandemische Erkrankung diagnostiziert wird. Neben dem Stornoschutz beinhaltet unsere Reiserücktrittsversicherung eine Reise-Assistance.
Wann werden Reisebuchungen in den Versicherungsschutz einbezogen?
Beim Abschluss eines Jahres-Reiseschutz werden Reisebuchungen vor Abschluss der Versicherung in den Versicherungsschutz einbezogen, wenn der Reiseantritt frühestens in 30 Tagen ist.
Was ist eine einmalige Reiseversicherung?
Die einmalige Reiseversicherung von TravelProtect bietet Ihnen diversen Reiseschutz bei einem einzelnen Urlaub. Bei Abschluss der Reiseversicherung geben Sie, um welche Reise es sich genau handelt. Nach Beendigung des Urlaub erlischt dann auch der Reiseschutz. Sie müssen sich also nicht um die Kündigung kümmern.
Wie ist die Reisekrankenversicherung der Ergo abgesichert?
Wichtig: Überprüfe die Gültigkeit und den Leistungsumfang deiner Reisekrankenversicherung vor der Reise! In der Auslandskrankenversicherung der ERGO Reiseversicherung sind medizinische Behandlungen auch bei einer Covid-19 Erkrankung sowie der medizinisch sinnvolle Rücktransport in voller Höhe abgesichert.