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Kann ich meine Eltern in die Schweiz holen?
Sie können in die Schweiz nachkommen lassen: Ihre Ehegattin oder Ihren Ehegatten oder die eingetragene Partnerin / den eingetragenen Partner. Ihre Kinder oder Grosskinder unter 21 Jahren oder sofern sie unterhaltsberechtigt sind. Ihre unterhaltsberechtigten Eltern und Grosseltern (ausser wenn Sie in Ausbildung sind).
Wer hat Anspruch auf Familiennachzug Schweiz?
Der Schweizer Bürger bzw. die Schweizer Bürgerin hat Anspruch auf Familiennachzug ihrer Ehegatten und der gemeinsamen Kinder wie auch der Stiefkinder (Der Anspruch auf Kindesnachzug nur durch einen Elternteil besteht dann, wenn er über das Sorgerecht verfügt und eine besonders enge Beziehung zum Kind nachweisen kann).
Was ist eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung für Belgien?
Mit einer unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung für die Bundesrepublik Deutschland können Sie ohne weiteres über Belgien nach Frankreich fahren. Ihre deutsche Aufenthaltsgenehmigung berechtigt Sie natürlich auch zur Rückreise durch Belgien nach Deutschland.
Wie kann man über einen anderen Staat in den Schengen-Raum einreisen?
Personen, die über einen anderen Staat als die Schweiz in den Schengen-Raum einreisen, werden gebeten, sich beim Konsulat des entsprechenden Staates über die Formalitäten der Einreise in den Schengen-Raum zu erkundigen.
Wie können Passagiere zwischen Deutschland und der Schweiz einreisen?
Flugpassagiere können über die Airports Zürich, Genf und Basel sowie einige Regionalflughäfen einreisen. Züge zwischen Deutschland und der Schweiz fahren nach Angaben der Schweizerischen Bundesbahn (SBB) planmäßig. Die Maskenpflicht sowie die üblichen Hygiene- und Abstandsregeln sind einzuhalten.
Ist die deutsche Aufenthaltsgenehmigung berechtigt?
Ihre deutsche Aufenthaltsgenehmigung berechtigt Sie natürlich auch zur Rückreise durch Belgien nach Deutschland. Im Gegensatz zu einem Bürger der Europäischen Union dürften Sie sich allerdings nicht in Belgien oder Frankreich niederlassen. Ihre Reisefreiheit innerhalb der Schengen-Staaten gilt nur für Aufenthalte bis zu drei Monaten.