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Kann man als Privatperson eine Quittung ausstellen?
Für den Käufer ist die Quittung ein Nachweis, dass er die Ware erhalten und dem Verkäufer den Preis bezahlt hat. Diesen Nachweis kann er beim Finanzamt vorlegen und den Betrag steuerlich geltend machen. Dementsprechend darf man eine Quittung auch als Privatperson ausstellen.
Wie stellt man eine Quittung richtig aus?
Welche Angaben muss eine Quittung enthalten?
- Name und Anschrift (Quittungsaussteller)
- Art und Menge des Artikels.
- Datum der Ausstellung.
- Zahlbetrag (Netto- bzw. Bruttopreis)
- Umsatzsteuersatz (19\% bzw. 7\% Mehrwertsteuer oder Hinweis auf Steuerbefreiung gemäß Kleinunternehmerregelung)
- Unterschrift des Empfängers.
Kann man Quittung selber schreiben?
Bei handschriftlich ausgefüllten Quittungen nutzt du meistens einen selbstdurchschreibenden Quittungsblock. Allerdings gibt es keine gesetzlichen Vorgaben, in welcher Form eine Quittung erstellt werden muss, du kannst die notwendigen Angaben auch auf ein einfaches Blatt Papier schreiben.
Wer muss die Quittung ausstellen?
Jeder Schuldner einer Leistung hat nach § 368 BGB das Recht, für seine beglichene Zahlung eine Quittung zu erhalten. Diese dient ihm als Beleg und Beweis, dass er die Forderung bezahlt hat. Dabei stellt immer der Zahlungsempfänger die Quittung aus.
Was muss auf einer Quittung gemacht werden?
Auf einer Quittung müssen nicht so umfangreiche Angaben gemacht werden. Im Gegensatz enthält eine Rechnung neben den dort notwendigen Angaben noch eine Rechnungsnummer, deine Steuernummer sowie das Datum der Leistungserbringung bzw. der Lieferung.
Ist derjenige berechtigt die Quittung zu empfangen?
Derjenige, der eine Quittung an den Schuldner übergibt, ist in der Regel auch berechtigt, von diesem die Leistung zu empfangen ( § 370 BGB). Die Quittung kann als Tatsachen feststellende Erklärung (Wissenserklärung) auch von Beschränkt geschäftsfähigen und geschäftsunfähigen Personen wirksam ausgestellt werden.
Was ist die Quittung und die Rechnung?
Quittung versus Rechnung. Die Quittung bestätigt den Erhalt einer Leistung, die Rechnung hingegen stellt eine Forderung an den Schuldner dar. Wenn auf der Rechnung ein Vermerk über den Erhalt der Zahlung zu finden ist, kann die Rechnung gleichermaßen als Quittung angesehen werden.
Was ist die rechtliche Grundlage der Quittung?
Rechtliche Grundlage der Quittung. Die rechtliche Grundlage für die Quittung ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in § 368 begründet. Hier heißt es: „Der Gläubiger hat gegen Empfang der Leistung auf Verlangen ein schriftliches Empfangsbekenntnis (Quittung) zu erteilen.