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Bin ich in einem Risikogebiet versichert?
Bin ich während der aktuellen Corona-Krise versichert, wenn ich dort krank werde? Derzeit bestehen lediglich Reisewarnungen und keine Verbote aufgrund der Corona-Pandemie. Sie haben also weiterhin den je nach Reiseland gewohnten Versicherungsschutz.
Was deckt die europäische Krankenversicherungskarte?
Es handelt sich um eine kostenlose Karte, mit der Sie während eines vorübergehenden Aufenthalts in einem der 27 EU-Länder sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz Anspruch auf medizinisch notwendige Leistungen des öffentlichen Gesundheitswesens haben – zu denselben Bedingungen und Kosten (in einigen …
Bin ich bei einer Reisewarnung krankenversichert?
Befinden Sie sich bereits in einem Land, für das eine Reisewarnung neu ausgesprochen wird, genießen Sie Versicherungsschutz.
Wie können sie die EHIC in den EU-Ländern nutzen?
Wenn Sie EU-Bürger sind, können Sie die Europäische Krankenversicherungskarte in allen Ländern der Europäischen Union sowie in der Schweiz, Island, Liechtenstein und Norwegen verwenden. Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis für ein EU-Land haben (aber kein Staatsbürger sind), können Sie die EHIC nur in den EU-Ländern nutzen.
Was zahlt der Versicherte für die gebuchte Reise?
Sie zahlt, wenn der Versicherte die bereits gebuchte und bezahlte Reise aus bestimmten Hinderungsgründen nicht antreten kann. Sie deckt die Kosten einer frühzeitigen Rückreise, einer Bergung oder Rettung aufgrund von während der Reise eintretenden Risiken.
Wie kann ich eine Europäische Krankenversicherungskarte beantragen?
Um einen EHIC Krankenversicherungskarte zu beantragen, müssen Sie sich an die zuständigen Gesundheitsbehörden in Ihrem Heimatland wenden. Sobald Sie eine Anfrage für die europäische Krankenversicherungskarte stellen, werden Sie in kurzer Zeit die EHIC-Karte erhalten, da dies Ihr Recht als Bürger / Einwohner der EU ist.
Was müssen Ausländer beachten für eine Krankenversicherung aus dem Ausland?
Krankenversicherung für Ausländer: Darauf müssen sie achten Wer aus dem Ausland nach Deutschland kommt, muss nachweisen, dass er bei einer Krankenversicherung versichert ist. Bei kurzen Aufenthalten reicht für EU-Ausländer meist die Absicherung über die Krankenversicherung des Herkunftslandes mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC).