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Wie erfährt ein uneheliches Kind vom Tod des Vaters?
Zukünftig wird dann die Bundesnotarkammer in jedem Sterbefall das Nachlassgericht über die Existenz eines nichtehelichen oder einzeladoptierten Kindes informieren. Damit ist gesetzlich sichergestellt, dass das Nachlassgericht von allen in Frage kommenden Erben erfährt.
Hat man als Vater keine Rechte?
Anders als bei der Geburt eines Kindes, hat die Scheidung der Eltern keine direkte Bedeutung für die Vaterrechte. Bestand zuvor ein gemeinsames Sorgerecht, bleibt dieses auch nach der Trennung bestehen. Die Rechte des Vaters bleiben bei Trennung bestehen.
Wer wird bei Sterbefall benachrichtigt?
Wenn sich ein tödlicher Unfall, ein Gewaltverbrechen mit Todesfolge oder ein Suizid ereignet, obliegt es der Polizei, den Angehörigen die Todesfall-Benachrichtigung persönlich zu überbringen. Das geschieht normalerweise in Begleitung eines Teams der Krisenintervention oder eines Seelsorgers.
Was gilt für Kinder und uneheliche Kinder?
Kinder – und auch uneheliche Kinder – sind prinzipiell immer anspruchsberechtigt. Das gleiche gilt für Ehe- und eingetragene Lebenspartner des Erblassers. Eingeschränkt ist der Pflichtteilsanspruch für Enkelkinder und Eltern des Erblassers: Dieser greift nur, wenn es keine noch lebenden Kinder oder Ehepartner gibt.
Was ist das alte Erbrecht für uneheliche Kinder?
Das alte Erbrecht sah hierin keine Ansprüche für uneheliche Kinder vor, aber das moderne Erbrecht der Bundesrepublik Deutschland unterscheidet nicht mehr zwischen unehelichen und ehelichen Abkömmlingen, wodurch uneheliche Kinder des Erblassers selbstverständlich Pflichtteils- und Erbansprüche geltend machen können.
Wie beläuft sich die Pflichtteilsquote für uneheliche Kinder?
Wie sich die Pflichtteilsquote für uneheliche Kinder im konkreten berechnen lässt, lesen Sie im nächsten Abschnitt. Grundsätzlich beläuft sich die Pflichtteilsquote immer auf 1/2 der gesetzlichen Erbquote – dies gilt auch für den Pflichtteil für uneheliche Kinder.
Warum unterscheidet das deutsche Recht zwischen ehelichen und unehelichen Kindern?
Seit 2011 unterscheidet das deutsche Recht (auch begrifflich) nicht mehr zwischen ehelichen und unehelichen Kindern. Die Begriffe „uneheliches Kind“ und „eheliches Kind“ kommen nur noch in Art. 6 Abs. 5 des Grundgesetzes (GG) vor, weil der Aufwand für eine Verfassungsänderung gescheut worden ist.