Unter welchen Voraussetzungen ist der Versand von Werbung an Kunden möglich?
Rechtlicher Hintergrund. Grundsätzlich gilt, dass der Versand von Werbe-E-Mails (z.B. Newsletter, etc.) die Einholung einer Einwilligung des betroffenen Empfängers erfordert. Sofern der Empfänger keine ausdrückliche Einwilligung erteilt hat, muss der elektronische Versand von Werbung nicht zwangsläufig unzulässig sein.
Wann darf ich Kunden anschreiben?
Egal ob Anruf, E-Mail oder Fax – jede Form von Direktmarketing jenseits der „klassischen Briefpost“ ist nur dann erlaubt, wenn der Kunde seine Einwilligung erteilt hat. Das bedeutet, dass der Empfänger entweder seine schriftliche Zustimmung gegeben oder online pro-aktiv ein entsprechendes Kästchen angeklickt hat.
Wann darf ich einen Newsletter versenden?
Ist das Verbot der E-Mail zu Werbezwecken auszugehen?
Grundsätzlich ist deshalb von einem Verbot der Zusendung jeglicher E-Mail zu Werbezwecken auszugehen. Die neue DSGVO stärkt das Verbot weiter. Wer sich nicht daran hält, riskiert ein Bußgeld von der Bundesnetzagentur, wenn in der Werbenachricht eine Telefonnummer genannt wird, die potentielle KundInnen anrufen soll.
Ist die Zusendung einer Werbe-E-Mail schon unzulässig?
Das Gericht vertritt die Auffassung, dass die Zusendung einer einzigen Werbe-E-Mail an ein Unternehmen – ohne die vorherige Einwilligung – schon unzulässig sein kann.
Wie wird die geschäftliche E-Mail gespeichert?
D.h. die geschäftliche E-Mail wird zunächst einmal auf einem Server des E-Mail-Anbieters gespeichert. Auch dieser Umstand ist datenschutzrechtlich problematisch, denn es besteht faktisch fast immer die Möglichkeit, dass der Anbieter auf die E-Mail zugreifen kann.
Wie wird das E-Mail-Postfach mit Spam überflutet?
Wie im Monty-Python-Sketch wird das E-Mail-Postfach mit Spam überflutet: unerwünschte Werbung, dreiste Lockangebote oder versteckte Schadsoftware – eine Spam-Mail kann ganz unterschiedlichen Zwecken dienen. Mit dem Erfolg von Facebook, WhatsApp und Co. hat Spam auch die sozialen Netzwerke und Chat-Apps für Mobilgeräte erreicht.