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Welche Aufgaben hat die Gerichtsbarkeit?
die Gerichtsbarkeit in Zivil-, Außerstreit- und Handelssachen, in Arbeits- und Sozialrechtssachen sowie in Strafsachen, der Strafvollzug und die Bewährungshilfe, sowie die Vorbereitung der Gesetzgebung in diesen Bereichen.
Was gehört zu den ordentlichen Gerichten?
Die ordentliche Gerichtsbarkeit (auch: Justizgerichtsbarkeit) besteht in Deutschland gemäß § 13 GVG aus allen Gerichten, vor die Zivilsachen, also bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, Familiensachen, Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie Strafsachen gehören, soweit für sie nicht entweder die Zuständigkeit …
Was gehört zum Gerichtswesen?
Gerichtsbarkeiten in Deutschland sind die Verfassungsgerichtsbarkeiten (des Bundes und der einzelnen Länder), die Ordentliche Gerichtsbarkeit (für Zivilrecht und für Strafrecht) und die Fachgerichtsbarkeiten, zu denen Arbeitsgerichtsbarkeit, Finanzgerichtsbarkeit, Sozialgerichtsbarkeit und Verwaltungsgerichtsbarkeit …
Was ist die Gerichtsbarkeit?
Gerichtsbarkeit bezeichnet zum einen (in der Neuzeit in der Regel die Gesamtheit der staatlichen) Gerichte, die der Rechtsprechung oder der sonstigen Rechtspflege dienen, und zum anderen die Verwirklichung der Rechtsordnung durch eben Genanntes.
Was sind die Unterschiede in der ordentlichen Gerichtsbarkeit?
Unterschieden werden die ordentliche Gerichtsbarkeit, von der alle Arten von Zivil- und Strafprozessen verhandelt werden, und die Gerichtsbarkeit, die nur für bestimmte Bereiche zuständig ist, z.B. die Arbeits-, Finanz- oder Verwaltungsgerichtsbarkeit.
Was ist die Gerichtsbarkeit in der Bundesrepublik Deutschland?
Gerichtsbarkeit. In der Bundesrepublik Deutschland wird die Rechtsprechung von Richtern ausgeübt, die unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen sind. Die Rechtsprechung findet an Gerichten satt, die in ihrer Gesamtheit als Gerichtsbarkeit bezeichnet werden.
Wie wird die Gerichtsbarkeit unterschieden?
Die Gerichtsbarkeit wird unterschieden in eine für alle Arten von Zivil- und Strafprozessen zuständige ordentliche Gerichtsbarkeit und eine sogenannte besondere Gerichtsbarkeit, die nur für spezielle Themenbereiche zuständig ist.