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Ist E-Mail Adresse personenbezogene Daten?
Da auch eine Mail-Adresse zu den personenbezogenen Daten gehört, unterliegt sie dem Datenschutz. Dabei ist es unerheblich, ob diese beispielsweise den vollen Namen des Adressaten beinhaltet oder es sich um eine E-Mail-Adresse ohne weitere persönliche Daten handelt.
Was bezeichnet man als personenbezogene Daten?
Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare lebende Person beziehen. Personenbezogene Daten, die in einer Weise anonymisiert worden sind, dass die betroffene Person nicht oder nicht mehr identifiziert werden kann, gelten nicht mehr als personenbezogene Daten.
Was handle sich bei den E-Mail-Adressen um personenbezogene Daten?
Grund: Es handle sich bei den E-Mail-Adressen um personenbezogene Daten. Diese dürften an Dritte nur mit Einwilligung oder gesetzlicher Grundlage weiter gegeben werden. Das Bußgeld sei angesichts der erheblichen Anzahl der Adressen verhängt worden.
Was ist der Begriff der personenbezogenen Daten?
Der Begriff der personenbezogenen Daten ist das Eingangstor zur Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung und wird in Art. 4 Abs. 1 Nr. 1 definiert. Danach sind dies alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen.
Wie dürfen personenbezogene Daten weiter gegeben werden?
Personenbezogene Daten dürfen nicht ohne Weiteres an Dritte weiter gegeben werden. Dies gilt auch für gewerbliche E-Mails. Unternehmen müssen zum Beispiel darauf achten, in ihrem E-Mail-Verkehr keine Kundendaten so offenzulegen, dass andere Kunden diese erhalten, sonst kann das leicht Bußgelder von bis zu 50.000 Euro zur Folge haben.
Wie ist der Datenschutz der E-Mail-Adresse zulässig?
Der Datenschutz umfasst E-Mail-Adressen und Inhalte der E-Mail-Kommunikation. Eine Weitergabe, Einsicht oder Verarbeitung dieser Informationen ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.