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Was kann Arbeitgeber steuerfrei erstatten?
Einige Extras muss der Arbeitgeber zusätzlich zum Lohn gewähren, damit sie steuerfrei sind. Dazu zählen Gesundheitskurse und Kinderbetreuung und seit 2020 auch Gutscheine. Seit 2019 sind weitere Leistungen als steuerfreie Zuwendungen möglich, etwa ein Jobticket oder ein Dienstfahrrad.
Kann man firmenhandy ablehnen?
Darf man als Arbeitnehmer ein Geschäftshandy ablehnen? Wenn Ihre Firma darauf besteht, dass Sie ein Diensthandy verwenden, dann können Sie dies auch nicht ablehnen. Das Handy muss also gemäß der vertraglichen Bedingungen, mindestens aber während der Arbeitszeit, eingeschaltet sein.
Was sind steuerfreie Leistungen?
Steuerfreie Arbeitgeberleistungen sind Zuwendungen für den Arbeitnehmer, die von der Lohnsteuer befreit sind. Dazu zählen beispielsweise die Arbeitnehmer-Sparzulage, doppelte Haushaltsführung oder Fortbildungen.
Wie kann der Arbeitgeber das Handy verbieten?
Der Arbeitgeber kann den Arbeitsprozess bestimmen, aber in den Pausen gibt es keinen Grund das Handy grundsätzlich zu verbieten. Der Arbeitgeber muss aber dafür Sorge tragen, dass der Arbeitnehmer im Notfall erreichbar ist. Das muss nicht durch das Smartphone passieren.
Wie kann das Handy verboten werden?
Am Arbeitsplatz direkt kann das Verbot umfassend wirken. Der Arbeitgeber kann verlangen, dass das Handy nicht mitgeführt wird. In den Pausen und außerhalb der Betriebsräume kann das Handy jedoch nicht verboten werden. Dagegen steht das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und die allgemeine Erwartung der ständigen Erreichbarkeit.
Ist das Handy verboten während der Arbeitszeit?
Das Mitführen und Nutzen eines Handys während der Arbeitszeit ist nicht generell verboten. Jedoch kann der Arbeitgeber das Handy verbieten, wenn er einen Anlass dazu sieht. Da der Arbeitgeber während der Arbeitszeit weisungsbefugt ist, legt er nicht nur fest, was gearbeitet wird, sondern auch wie.
Kann das Handyverbot auf die Pausen ausgedehnt werden?
Das Handyverbot kann nicht auf die Pausen ausgedehnt werden. Der Arbeitgeber kann den Arbeitsprozess bestimmen, aber in den Pausen gibt es keinen Grund das Handy grundsätzlich zu verbieten. Der Arbeitgeber muss aber dafür Sorge tragen, dass der Arbeitnehmer im Notfall erreichbar ist.