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Sind gescannte Verträge rechtsgültig?
Die elektronische Unterschrift ist genauso rechtswirksam wie eine handschriftliche Unterschrift. Eine eingescannte und unten auf ein Dokument aufgebrachte handschriftliche Unterschrift gilt als elektronische Signatur.
Welche Verträge sind gültig?
Dies tut es beispielsweise für die Abtretung einer Forderung, für ein Testament (eigenhändige letztwillige Verfügung), für den Erbteilungsvertrag oder für die Statuten eines Vereins.
Wann wird ein Vertrag geschlossen?
Verträge werden zwischen mindestens zwei Vertragspartnern geschlossen. Einer der beiden gibt ein Angebot ab, der andere nimmt es an. Sind sich beide Parteien einig, ist die Sache besiegelt. Juristen sprechen von zwei miteinander korrespondierenden Willenserklärungen.
Wer hat Anspruch auf eine Kopie des Vertrages?
Beide Parteien haben zudem einen Anspruch auf eine Kopie des Vertrages. Dies kann spätere Auseinandersetzungen verhindern. Dieser Vertrag basiert auf eine Mischform des Werkvertrages und des Dienstvertrages, daher sind die allgemeinen Vorschriften des BGB anwendbar (besonders: §§631ff BGB)
Was benötigt man für einen wirksamen Vertrag?
Um jedoch einen wirksamen Vertrag abzuschließen, benötigt man gar nicht so viel. Es genügen zwei (oder mehr Vertragsparteien) die sich über einen Vertragsinhalt einigen. Diese Einigung vollzieht sich meistens dadurch, dass eine Seite ein Vertragsangebot abgibt und die andere Seite dem zustimmt (Annahme).
Ist eine schriftliche Verträge unwirksam?
Die Schriftform macht also aus beweistaktischen Gründen Sinn. Ohne einen Vertrag sind aber auch andere Beweise möglich, wie z.B. die Aussage eines Zeugen. Außerdem gibt es Verträge, bei denen der Gesetzgeber vorgesehen hat, dass diese Verträge schriftlich abgeschlossen werden müssen. Hier sind mündliche Verträge tatsächlich unwirksam.
Warum fragt der Rechtsanwalt nach einem schriftlichen Vertrag?
Ganz einfach der Rechtsanwalt fragt gern nach einem schriftlichen Vertrag, weil sich damit ohne größere Komplikationen beweisen lässt, dass und worüber der Vertrag abgeschlossen wurde. Die Schriftform macht also aus beweistaktischen Gründen Sinn.