Inhaltsverzeichnis
- 1 Wie erstelle ich mein Impressum?
- 2 Ist ein Impressum kostenlos?
- 3 Wo kann man ein fehlendes Impressum melden?
- 4 Wie viel kostet ein Impressum?
- 5 Wie muss ein Impressum gestaltet sein?
- 6 Wie gut ist ein Impressum für eine Webseite?
- 7 Welche Websites brauchen ein Impressum?
- 8 Können Verstöße gegen die Impressumspflicht abgemahnt werden?
- 9 Welche Websites fallen unter die Impressumspflicht?
Wie erstelle ich mein Impressum?
Name und Anschrift: Der Name des Anbieters sowie eine ladungsfähige Anschrift sollten ins Impressum aufgenommen werden. Das könnte also z.B. so aussehen: „CHIP Digital GmbH, St. -Martin-Straße 66, 81541 München“. Bei Firmennamen ist zudem auf die Rechtsform zu achten, wie im Beispiel die GmbH.
Ist ein Impressum kostenlos?
Jede Website, die nicht ausschließlich privat ist, braucht ein Impressum. Wer deutsch- und englischsprachige Kunden hat, braucht neben dem deutschen auch ein Impressum in englischer Sprache. Mit einem Impressum-Generator können Sie kostenlos ein rechtssicheres Impressum erstellen.
Wann braucht meine Website ein Impressum?
Grundsätzlich kann man sagen, dass die Pflicht für alle Anbieter einer Internetseite gilt, wenn die Plattform geschäftlichen Zwecken dient. Damit fallen ausschließlich privat genutzte Seiten nicht unter die Impressumspflicht (§ 18 Medienstaatsvertrag spricht von „ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken“).
Was schreibt man in das Impressum?
Name, Anschrift, Rechtsform und Kontaktdaten sind die Mindestangaben für ein Impressum. Konkret: Die Daten des Betreibers der Webseite (Name, Vorname, Anschrift) und die Kontaktdaten (E-Mail, ggf. Telefon und Fax).
Wo kann man ein fehlendes Impressum melden?
Sie können ein Impressum melden, wenn wichtige Angaben fehlen. Befinden Sie sich beispielsweise in der Situation, dass ein Wettbewerbsverhältnis zwischen Ihnen und dem Seitenbetreiber besteht, welcher ein unangemessenes Impressum präsentiert, dann können Sie sich an die Wettbewerbszentrale wenden.
Wie viel kostet ein Impressum?
180 € sind die untere Grenze für ganz einfache Seiten mit wenigen Unterseiten und ohne Shop. In umfangreichen Sachen kann das deutlich teurer als 180 € werden, Sie erfahren aber immer vor dem Auftrag den konkreten Endpreis.
Welcher Impressum Generator ist der beste?
Impressumsgenerator gesucht? Hier die besten fünf:
- Der Impressumsgenerator von e-recht24.
- Der Impressumsgenerator von Deutsche Anwaltshotline.
- Der Impressumsgenerator von JanoLaw.
- Der Impressumsgenerator von 123recht.net.
- Der Impressumsgenerator von IT-Recht-Kanzlei.
Wie sieht ein richtiges Impressum aus?
Name, Anschrift, Rechtsform und Kontaktdaten sind die Mindestangaben für ein Impressum. Konkret: Die Daten des Betreibers der Webseite (Name, Vorname, Anschrift) und die Kontaktdaten (E-Mail, ggf. Bei Unternehmen den Unternehmensnamen und die Rechtsform (Paul Müller GmbH) und die Vertretungsberechtigten.
Wie muss ein Impressum gestaltet sein?
den Namen (bei natürlichen Personen sind es Vor- und Nachname. Bei Unternehmen, also den sogenannten juristischen Personen, der Unternehmensname sowie Name und Vorname des Vertretungsberechtigten), bei juristischen Personen außerdem die Rechtsform, die Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort.
Wie gut ist ein Impressum für eine Webseite?
So gut wie jede Homepage benötigt ein Impressum. Nicht von ungefähr gibt es im Internet zahlreiche Websites, die Usern eine Impressum-Vorlage oder ein Impressum-Muster anbieten. Viele Seiten stellen sogar direkt einen Impressum-Generator zur Verfügung, über den man mit wenigen Klicks passgenau ein vollständiges Impressum erstellen kann.
Was ist ein Impressum?
Bei dem Impressum handelt es sich um eine gesetzlich vorgeschriebene Herkunftsangabe über die Identität des Herausgebers. Wer eine Website mit geschäftlichem Bezug betreibt, ist dazu verpflichtet, ein Impressum zu erstellen. Andernfalls riskiert man eine Abmahnung.
Warum sollte man ein Impressum erstellen?
Wer seine Website nicht rein privat nutzt, sollte ein abmahnsicheres Impressum erstellen. Mithilfe einer Vorlage gelingt dies besonders einfach. Wir zeigen Ihnen in diesem Praxistipp, worauf es bei einem Impressum ankommt.
Welche Websites brauchen ein Impressum?
Websites, die ausschließlich dazu dienen, eine Firma darzustellen, benötigen genau wie Unternehmensblogs, bspw. auf Basis von WordPress, ein Impressum. Ein Impressum ist also auch für reine Blogs Pflicht. Hier muss darüber hinaus aber auch auf den Datenschutz geachtet werden. Onlineshops brauchen ein Impressum und mehr.
Können Verstöße gegen die Impressumspflicht abgemahnt werden?
Hierbei werden jedoch häufig Fehler gemacht, etwa weil die gesetzlich geforderten Angaben nicht richtig platziert werden oder weil die Angaben nicht vollständig erfolgen. Solche Fehler können grundsätzlich auch zu einem Wettbewerbsverstoß führen, der von Mitbewerbern abgemahnt werden kann.
Was ist von der Impressumspflicht ausgenommen?
Auch Social Media ist von der Impressumspflicht nicht ausgenommen, denn auch Profile und Fan- und Unternehmensseiten wie bei Facebook, XING, Twitter und Co. benötigen ein Impressum. Inhaltlich muss dort im Impressum zwingend dasselbe stehen wie im Impressum einer Website.
Was betrifft die Impressumspflicht für Blogs?
Dasselbe betrifft auch Blogs: solange der Blog lediglich als eine Art Tagebuch geführt und auf jegliche Art von Werbung verzichtet wird, ist kein Impressum vonnöten. Steht der Internetauftritt aber im Zusammenhang mit der eigenen beruflichen Tätigkeit, so greift die Impressumspflicht.
Welche Websites fallen unter die Impressumspflicht?
Hierzu gehören also alle Onlineshops, aber auch Unternehmens-Websites, die lediglich der Darstellung des Unternehmens dienen. Unter die Impressumspflicht fallen ebenso alle Websites, auf denen Produktplatzierungen vorgenommen oder Werbung geschaltet wird.