Inhaltsverzeichnis
Bei welchen Krankheiten zahlt die Reiserücktrittsversicherung?
Prinzipiell werden alle Krankheiten anerkannt, die unerwartet auftreten und eine Reise unmöglich machen. Eine leichte Erkältung oder Kopfschmerzen zählen nicht dazu, eine Virusinfektion, eine Lungenentzündung oder ein Bandscheibenvorfall sind jedoch häufige Gründe für einen Reiserücktritt und somit abgedeckt.
Wie nutze ich die Reiserücktrittsversicherung?
Bei Lastminute-Buchungen sollten Sie die Rücktrittsversicherung am Tag der Buchung abschließen, spätestens jedoch einen Tag danach. Sie müssen Ihre Reiserücktrittsversicherungen nicht unmittelbar mit der Reisebuchung abschließen. Ebenso gut können Sie sie jederzeit bis 30 Tage vor Ihrer Reise abschließen.
Wie funktioniert der Versicherungsschein mit der Versicherungspolice?
Mit dem Versicherungsschein können Versicherungsnehmer somit nachweisen, dass sie eine entsprechende Versicherung besitzen. Die Funktion der Versicherungspolice geht jedoch noch über den reinen Nachweis hinaus. So werden in der Police alle Leistungen der Versicherung sowie die AGB des Versicherungsnehmers genau spezifiziert.
Wer ist der Inhaber der Versicherungspolice?
Inhaber der Versicherungspolice ist stets der Versicherungsnehmer und nicht der Versicherte, der mitunter natürlich vom Versicherungsnehmer abweichen kann. Lautet die Versicherung auf mehre Personen (außer Eheleute und Kinder), so muss jede Person eine Versicherungspolice erhalten. Hagelschaden – welche Reparatur…
Wie bekommt man eine Versicherungspolice?
Grundsätzlich bekommt man über jede Art von abgeschlossener Versicherung eine Versicherungspolice, angefangen von der Haftpflichtversicherung, über die Hausratversicherung oder die Rechtsschutzversicherung, bis hin zur privaten Krankenzusatzversicherung.
Welche Regelungen gibt es in der Versicherungspolice?
AGB: Die Versicherungspolice enthält immer auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, in welchen zum Beispiel Hinweise zu Kündigungsfristen zu finden sind. Sonderregelungen: Gibt es gesonderte Regelungen, die über die herkömmlichen Leistungen des Vertrags hinausgehen, müssen diese ebenfalls in der Police erfasst werden.