Welche Handlungen sind durch das Urheberrecht geschützt?
Das Urheberrecht schützt geistige und künstlerische Leistungen, z.B. Kompositionen, Gemälde, Skulpturen, Texte, Theaterinszenierungen, Fotografien, Filme, Rundfunksendungen, Musik- und Tonaufnahmen.
Welche Werke sind urheberrechtlich nicht geschützt?
Diese Dinge schützt das Urheberrecht nicht Nicht geschützt sind: Spontane Ideen, die nicht patentiert sind. Lehren, Theorien und wissenschaftliche Erkenntnisse. Amtliche Werke wie Bekanntmachungen und Rechtsnormen.
Was unterliegt dem Schutz durch das Urheberrecht?
Dem Schutz durch das Urheberrecht unterliegt dabei die konkrete Wiedergabe einer Idee, also schutzwürdig gilt demnach die Art und Weise wie etwas dargeboten wird. Nicht zuletzt setzt der Urheberschutz ein gewisses Maß an Individualität und Kreativität voraus, welches sich von der alltäglichen Gestaltung abhebt.
Welche Rechte hat der Urheber für sein Werk?
Das Urheberrecht regelt zudem, dass der Urheber selbst entscheiden kann, ob und wie sein Werk veröffentlicht wird. Außerdem hat er einen Rechtsanspruch auf eine angemessene Vergütung – sowie ein Recht auf Nachverhandlungen bei überraschenden Verkaufserfolgen, die nach der Veröffentlichung eintreten.
Welche Möglichkeiten gibt es gegen eine Urheberrechtsverletzung vorzugehen?
Das UrhG beinhaltet folgende Möglichkeiten gegen eine Urheberrechtsverletzung vorzugehen: Liegt eine widerrechtliche Urheberrechtsverletzung vor und besteht zudem die Gefahr auf Wiederholung, kann der Rechteinhaber von seinem Anspruch auf Unterlassung Gebrauch machen.
Welche Leistungen sind urheberrechtlich geschützt?
Der Gesetzgeber definiert, wann ein urheberrechtlicher Schutz besteht. Welche schöpferischen Leistungen gemäß Urheberrecht als geschützte Werke gelten, ergibt sich aus dem UrhG. Ein Blick in § 2 Abs. 1 UrhG verrät, dass dazu insbesondere die Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst zählen.