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Was ist keine Sachbeschädigung?
Dabei kann es sich z.B. um das Verbeulen eines fremden Autos handeln oder ein Verbiegen ein Verkehrsschildes. Hingegen sind reine Verschmutzungen, die ohne einen großen Aufwand wieder gereinigt werden können, nicht als Beschädigung im Sinne einer Sachbeschädigung zu verstehen.
Was gilt alles als Sachbeschädigung?
Gemäß § 303 Strafgesetzbuch (StGB) liegt Sachbeschädigung vor, wenn eine fremde Sache beschädigt oder zerstört wird. Eine solche liegt vor, wenn der Täter bewusst nicht gehandelt hat, in dem Wissen, dass dies zur Beschädigung oder Zerstörung der fremden Sache führen kann (z. B. bei Nicht-Löschung eines Brandes).
Was droht bei Sachbeschädigung?
(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.
Was sind die Tatbestandsmerkmale der Sachbeschädigung?
Aus § 303 Abs. 1 StGB kommen als mögliche Tathandlungen zunächst das Beschädigen oder Zerstören einer Sache in Betracht. Eine Sache ist zerstört, wenn sie vernichtet ist oder sie derartig beschädigt ist, dass sie für ihren Zweck völlig unbrauchbar geworden ist.
Wie darf der Eigentümer mit seiner Sache verfahren?
Das bedeutet, dass der Eigentümer nach Belieben mit seiner Sache verfahren darf. Er darf andere Personen von jeder Einwirkung ausschließen. Dabei muss der Eigentümer jedoch die Grenzen des Gesetzes beachten. So ist es beispielsweise verboten, das Eigentum dazu benutzen, um fremdes Eigentum zu beschädigen oder andere Personen zu verletzten.
Wie kam die neue Sicht auf das Eigentum auf?
Eine neue Sicht auf das Eigentum kam in der Patristik durch die Verbreitung christlich-jüdischer Gedanken auf, nach denen das Naturrecht mit dem göttlichen Recht gleichzusetzen ist. Im Tanach („Altes Testament“) wird das Land dem Menschen zur Verwaltung übergeben – es bleibt aber im Eigentum Gottes.
Was sind die Begriffe Eigentümer und Eigentum?
Oftmals werden die Begriffe Besitz und Eigentum in der Praxis gleichgestellt oder verwechselt. In dem juristischen Bereich sind beide Begriffe jedoch strikt voneinander zu trennen. Ein Besitzer ist eine Person, die grundsätzlich die tatsächliche Sachherrschaft besitzt. Ein Eigentümer hat hingegen die rechtliche Sachherrschaft.
Was darf der Eigentümer von einem Eigentum ausschließen?
Er darf andere Personen von jeder Einwirkung ausschließen. Dabei muss der Eigentümer jedoch die Grenzen des Gesetzes beachten. So ist es beispielsweise verboten, das Eigentum dazu benutzen, um fremdes Eigentum zu beschädigen oder andere Personen zu verletzten. Aufgrund des Herrschaftsrechts wird das Eigentum streng von dem Besitz getrennt.