Wann darf Polizei Handy sicherstellen?
Aufgrund dieser Daten interessieren sich auch die Ermittlungsbehörden immer mehr für die Smartphones. Und so kann es passieren, dass ein Handy beschlagnahmt wird. Die Polizei darf das nur, wenn hierzu entweder ein gerichtlicher Beschluss vorliegt oder wenn Gefahr in Verzug ist.
Wann darf man eine Hausdurchsuchung machen?
Die Durchsuchung darf nur bei Gefahr im Verzug von einem Staatsanwalt genehmigt oder auch von der Polizei durchgeführt werden. Der Begriff „Gefahr im Verzug“ bedeutet, dass ohne eine sofortige Durchsuchung die Gefahr besteht, dass das Beweismittel nicht mehr aufgefunden wird.
Was darf nicht beschlagnahmt werden?
Ausgenommen von der Beschlagnahmung sind Aufzeichnungen, die eine Mitteilung enthalten (z.B. Briefe, E-Mails etc.), wenn sich diese nicht bei dem Beschuldigten befindet (sondern der anderen Person, den die Mitteilung betrifft, sei es der Sender oder Empfänger) und diese ein Zeugnisverweigerungsrecht haben.
Was passiert mit Beweismitteln?
Gemäß § 94 StPO (Sicherstellung von Beweismitteln) können Beweismittel, die für die Untersuchung von Bedeutung sein können, sichergestellt oder beschlagnahmt werden. In beiden Fällen wird in der Regel ein beweglicher Gegenstand von Beweiswert in amtliche Verwahrung genommen.
Was passiert wenn man bei einer Hausdurchsuchung nicht zuhause ist?
Sie haben das Recht, bei der Durchsuchung anwesend zu sein (§ 106 Abs. 1 Satz 1 StPO). Wenn der Inhaber der zu durchsuchenden Räume nicht zu Hause ist, ist sein Vertreter oder ein erwachsener Angehöriger, Hausgenosse oder Nachbar hinzuzuziehen.
Wann gibt es das Handy zurück?
Wenn auf dem Handy keinerlei tatrelevanten Beweise, Nachrichten, Hinweise vorhanden sind, gibt die Polizei das Handy zurück. Wenn jedoch auf dem Handy Tatrelevantes gefunden wird, gibt es das Handy nicht zurück solange das Verfahren nicht beendet ist. Bekommt man das Handy in jedem Fall zurück? Das Handy gibt es nicht in jedem Fall zurück.
Welche Daten befinden sich auf den mobilen Telefonen?
Auf den mobilen Telefonen befinden sich diverse Fotos, Videodateien, Namen und Telefonnummern, Nachrichten, Verbindungsdaten, Standortdaten etc. Aufgrund dieser Daten interessieren sich auch die Ermittlungsbehörden immer mehr für die Smartphones. Und so kann es passieren, dass ein Handy beschlagnahmt wird.
Welche Möglichkeiten der Polizei zur Überwachung gibt es?
Diese Art der Überwachung spielt bei der Polizeiarbeit eine immer größere Rolle. Eine weitere Möglichkeit der Polizei zur Überwachung ist die „Funkzellenabfrage“, welche immer häufiger bei Ermittlungen genutzt wird. Hierbei wird überprüft, welche Handys zur Zeit der Tat in der Nähe des Tatorts in der Funkzelle eingeloggt waren.
Wie geht es mit der Beschlagnahme von Handys vor?
Hier geht es darum, dass dem Beschuldigten Besitz, Handel, unerlaubter Einfuhr bzw. unerlaubter Erwerb von BtM vorgeworfen wird. Der häufigste Fall, wo es zur Beschlagnahme von Handys kommt, ist der Fall im Rahmen einer Hausdurchsuchung im Strafverfahren.