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Wann ist der Lohn geschuldet?
Gemäss Art. 323 Abs. 1 des Obligationenrechts (OR) muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmenden den Lohn grundsätzlich am Monatsende bezahlen. Vertraglich können zwar kürzere Abrechnungstermine vereinbart werden, nicht jedoch längere.
Wann muss der Lohn da sein?
Vereinfach ausgedrückt steht dort: „Handelt es sich um eine vereinbarte monatliche Vergütung, so ist sie nach dem Ablauf des Monats zu entrichten“, sagt Jürgen Markowski, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Offenburg. In der Regel bedeutet das: Das Gehalt sollte am letzten Tag des Monats bezahlt werden.
Warum will das Arbeitsamt die Bescheinigung haben?
Das Arbeitsamt will deswegen die Bescheinigung haben, weil mein Ex-Arbeitgeber mich von einem unbefristeten Arbeitsvertrag in einen befristeten Arbeitsvertag (kalendarisch befristet ohne Sachgrund) gedrängt hat. Sozusagen in der Probezeit die Pistole auf die Brust gesetzt entweder die Befristung akzeptieren oder Kündigung.
Ist der Arbeitgeber verpflichtet den Arbeitnehmer zu freistellen?
Solange noch keine Entscheidung der Behörde vorliegt, „wird der Arbeitgeber den Arbeitnehmer in jedem Fall freistellen dürfen“, so Bredereck. Der Arbeitgeber dürfte sogar dazu verpflichtet sein, da er gegenüber den übrigen Mitarbeitern entsprechende Fürsorgepflichten hat. „In dem Fall muss der Arbeitnehmer aber weiter bezahlt werden.
Wie kümmert sich die AfA um die Arbeitsbescheinigung?
Um die Arbeitsbescheinigung (sie soll offensichtlich auf Antrag der AfA ausgestellt werden) kümmert sich die AfA. Das Arbeitszeugnis, da kümmerst Du Dich drum. Setzt eine angemessene Frist und kündigst Klage an, falls die Frist verstreichen sollte.
Was sind die Grundpflichten des Arbeitgebers?
Nach Arbeitsschutzgesetz § 3 gehört es zu den Grundpflichten des Arbeitgebers, die erforderlichen Maßnahmen entsprechend zu organisieren. Er hat darüber hinaus dafür Sorge zu tragen, dass diese im Arbeitsalltag auch tatsächlich angewendet werden. Durch die Unfallverhütung entstehende Kosten müssen Unternehmen im Übrigen selbst tragen.